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Sunday, June 26, 2022

Mehr Datenschutz beim Fliegen - aber nicht viel mehr

Auch die EU ist eine Datenkrake – wenn sie nicht von den Gerichten gebremst wird. Das ist nun auch mit dem EU-Regelwerk über die Weitergabe von EU-Passagierdaten geschehen. Fluggesellschaften müssen ab sofort keine Passagierdaten mehr an Länder der Europäischen Union weitergeben, zumindest nicht bei Flügen innerhalb der Mitgliedstaaten, entschied das oberste Gericht der EU am Dienstag. Datenschutz-Experten hätten allerdings weitergehende Einschränkungen erwartet. 

Der Europäische Gerichtshof bremst das Sammeln von Daten über Flupassagiere -
aber nur ein bisschen.   Bild Wikimedia Commons

Das Urteil bestimmt, dass die Mitgliedstaaten die Übermittlung von Daten für den innereuropäischen Reiseverkehr nur dann anordnen können, wenn eine reale Bedrohung durch Terroranschläge besteht. Die Richter stellten ferner fest, dass die PNR-Richtlinie unbestreitbar schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre und die Datenschutzrechte der EU mit sich gebracht habe. Die Richter sahen jedoch trotzdem davon ab, das Regelwerk vollständig zu kippen.

 In derMitteilung zum Urteil heisst es:

"Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die in der Richtlinie vorgesehene Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Fluggastdatensätzen als auf das zur Bekämpfung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität unbedingt erforderliche Maß beschränkt angesehen werden kann, sofern die in der Richtlinie vorgesehenen Befugnisse restriktiv ausgelegt werden."

 Etwa 62 Länder weltweit, darunter auch die Länder der Europäischen Union, haben Stellen eingerichtet, die diese Informationen über Fluggäste verarbeiten.

Fluggastdatensätze (PNR) werden verwendet, um Terroristen oder Personen zu identifizieren, die in illegale Geschäfte verwickelt sind. Dadurch können die Polizeibeamten detaillierte Informationen über die Reisebewegungen der Passagiere erhalten und auch Muster für polizeiliche Ermittlungen erkennen.

Wednesday, June 8, 2022

Armee, Bund und Polizei: Threema populär bei Sicherheitsorganisationen

Nach der Schweizerischen Bundesverwaltung, der Schweizer Armee sowie zahlreichen Stadtverwaltungen und Gemeinden hat sich nun auch die Konferenz der Kantonalen Polizeikommandanten dafür entschieden, in Zukunft mit der Schweizer Chat App Threema zu kommunizieren, um ihre Kommunikationsbedürfnisse datenschutzkonform erfüllen.

Threema: 100 Prozent made in Switzerland.
Bei der Polizei wird Threema Work zum Einsatz kommen, eine speziell für die Nutzung in Unternehmen konzipierte Version von Threema, die umfangreiche Administrationsmöglichkeiten, Schnittstellen und Broadcast-Funktionen bietet. Threema Work wird weltweit bereits von über 7'000 Unternehmen eingesetzt. Auf der Threema Website wird erklärt, was die App attraktiv macht:

«Dank modernster Ende-zu-Ende-Verschlüsselung kann niemand ausser dem vorgesehenen Empfänger übermittelte Nachrichten lesen oder mithören, auch nicht Threema als Dienstbetreiber. Für die Nutzung ist keine Angabe personenbezogener Daten erforderlich: Auf Wunsch lässt sich Threema völlig anonym, ohne Preisgabe der eigenen Telefonnummer oder E-Mail-Adresse nutzen. Weiter ist Threema von vornherein auf Datenvermeidung ausgelegt, weshalb nur so wenige Metadaten wie zwingend nötig anfallen.»

Threema ist 100prozentig Swiss made. Auch die Threema-Server stehen in Schweizer Rechenzentren. Im Gegensatz zu amerikanischen Diensten ist Threema vollständig DSGVO-konform. Mit Threema OnPrem können Organisationen mit hohen Sicherheitsanforderungen Threema Work auf ihren eigenen Servern betreiben – getrennt von Threemas Infrastruktur.

Wie Threemas Sicherheits- und Verschlüsselungsaspekte in die zukünftige EU-Gesetzgebung passen werden, wird sich zeigen. Um gegen Kriminelle vorzugehen, schlägt die EU vor, dass alle Plattformen Überwachungsschnittstellen einrichten müssen – was die Verschlüsselung so gut wie obsolet machen würde. Ausserdem ist eine Vorratsdatenspeicherung grosser Datensätze mit privaten Chats geplant.


Saturday, May 28, 2022

Gefälschte Sterne können richtig teuer werden

Screengrab Amazon
Wir haben an dieser Stelle schon mehrfach über gefälschte Online-Bewertungen und deren Folgen berichtet; auch über die Massnahmen, die vor allem grosse Unternehmen wie Amazon oder Tripadvisor treffen, um solche Fälschungen auszuschalten. Nun wird das Thema allerdings für alle Online-Anbieter aktuell: Auch in Deutschland ist jetzt ein Gesetz in Kraft getreten, das sich an EU-Richtlinien orientiert und hohe Bussen androht, wenn Online-Händler ihre Bewertungen nicht seriös überprüfen oder zumindest ihren Kunden sagen, dass sie das nicht tun.

Amazon, der grösste Online-Händler der Welt gibt weltweit 700 Millionen Dollar im Jahr aus, um Betrug bei Online-Bewertungen vorzubeugen, beziehungsweise aufzudecken. Nach eigenen Angaben hat das Unternehmen im ersten Corona-Jahr 2020 weltweit mehr als 200 Millionen gefälschte Produktrezensionen auf seinen Webseiten gelöscht. Amazon geht auch verstärkt gerichtlich gegen Agenturen vor, die falsche oder erfundene Bewertungen verkaufen.
In Europa im Allgemeinen und in Deutschland im Speziellen müssen Online-Händler jetzt den Bewertern von Gesetztes wegen genauer auf die Finger schauen. Die Zeit berichtet:

«Eigentlich kommt das neue Gesetz zu einem guten Zeitpunkt: Der Einkauf im Internet boomt, spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie. Inzwischen geht jeder siebte Euro, den Menschen in Deutschland für Lebensmittel, Elektronik, Möbel und Bekleidung ausgeben, an den Onlinehandel. Bewertungen dienen häufig als zielgerichtete Produktwerbung kurz vor dem Kaufabschluss, das kurbelt die Umsätze ordentlich an. Da wächst auch der Anreiz für Unternehmen, online ein bisschen nachzuschönen, um statt der 3,5 Sterne vielleicht 4 Sterne zu erzielen. Besonders kostspielig ist das nicht, schon ab etwa zehn Euro gibt es eine falsche Bewertung zu kaufen.»

Das neue Gesetzt will also die Konsumenten durch klare Informationspflichten schützen. Es werden Strafen in der Höhe von 50'000 Euro angedroht.

«Online-Marktplätze müssen künftig angeben, ob die von ihnen gelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Verbrauchern stammen. Vergleichsportale und andere Vermittlungsdienste müssen über Kriterien und Gewichtung für das Ranking angebotener Waren und Dienstleistungen informieren. Dabei müssen sie offenlegen, wenn das Ranking durch Werbung oder Zahlungen beeinflusst wird. Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, muss es die Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetz ausdrücklich verboten […] Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt: Wurden Käufer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie sonst nicht getroffen hätten und infolgedessen einen Schaden erlitten haben, besteht Anspruch.» (bundesregierung.de)

Friday, September 11, 2020

Kryptowährungen: “Wahre Dezentralität kann nicht reguliert werden.“

Bitcoin gibt es bereits, Libra heisst das Kryptogeld-Projekt von Facebook, mit dem global über Landesgrenzen hinweg Kommerz betrieben werden könnte. Dass diese Aussichten vielen Finanzministern keine Freude machen ist verständlich: Kryptowährungen lassen sich nur sehr schwer kontrollieren – Stichwort Steuerhinterziehung. Verbieten sieht wohl für viele Behörden wie eine verlockende Option aus.

Politiker und Behörden möchten lieber keine Welt, in der schwer regulierbare
Kryptowährungen wie Libra eine wichtige Rolle spielen.            Bild Pixabay
“Die Europäische Union schwingt den Regulierungshammer“, schreibt dieWebsite cryptomonday.de.  Tatsächlich hören sich die durchgesickerten Informationen nach einem geplanten Hammerschlag an. Die Nachrichtenagentur Reuters berichtet, dass Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und die Niederlande notfalls Verbote von Kryptowährungen fordern. Sollten strenge neue Regeln nicht eingehalten werden, müsse es Untersagungen geben. Die EU-Kommission will noch im September Vorschläge zur Regulierung von Kryptowährungen vorlegen. Dazu gehört auch die von Facebook geplante Kryptowährung Libra. Facebook hat mit den Plänen für digitales Geld viele Politiker und Beamte aufgeschreckt. Manager-Magazin erklärt weshalb:
“Solche ‘Stablecoins‘ genannten Cyberdevisen orientieren sich, anders als etwa Bitcoin, an einem Korb von Währungen und sind daher weniger schwankungsanfällig. Zahlungen über Ländergrenzen hinweg könnten mit ihnen schneller und günstiger werden. Kritiker werfen Kryptowährungen hohe Risiken wie Betrug, Geldwäsche, Steuerhinterziehung, großen Energieverbrauch ohne wirtschaftlichen Nutzen und vor allem eine Destabilisierung der Finanzmärkte vor. Besonders Bitcoin hat in den vergangenen Jahren mit einer wilden Achterbahnfahrt der Kurse Furore als Spekulationsobjekt gemacht. Aktuell wird ein Bitcoin für gut 8500 Euro oder 10‘300 Dollar gehandelt.“
Die bekanntgewordenen Vorschläge der europäischen Politiker sehen natürlich auch Gebühren und Geldbussen vor. Aber würden sie auch nützen? Felix Grenda vom Fachmagazin Cryptomonday ist skeptisch:
“Ist das Ganze nun gut oder schlecht für den Crypto Space? Ich glaube, dass diese Regelungen durchaus einen größeren Einfluss auf den Markt haben könnten. Ihre Einführung und vor allem die Androhung ihrer Umsetzung könnte zudem viele zwielichtige Gründer und CEOs dazu verleiten, das Weite zu suchen, bevor sie Gegenstand staatlicher Untersuchungen werden. Das Regulierungen seitens der souveränen Staaten eingeführt werden, ist zudem keinerlei Überraschung. Doch trifft das in erster Linie Altcoins und ihre Teams, nicht aber Bitcoin und schon gar nicht die Entwicklung der gesamten DeFi-Szene. Wahre Dezentralität kann nicht reguliert werden.“


Tuesday, September 3, 2019

Libra: Facebook-Coin im Gegenwind

Nachdem Facebook im Juni bekanntgegeben hatte, man wolle in Genf eine neue Welt-Kryptowährung lancieren, um den Umgang mit Geld endlich auch auf der Verbraucherseite ins digitale Zeitalter zu katapultieren, herrschte eine gewisse Ratlosigkeit. Facebook? Ausgerechnet! Diese Ratlosigkeit hat sich inzwischen bei gewissen Banken und Behörden in Gegnerschaft verwandelt. Die Gründe dafür sind unterschiedlich.

Facebook hat - selbstverständlich - ganz grosse Pläne. Libra soll die erste digitale Weltwährung überhaupt werden, um Milliarden von Menschen den Umgang mit Geld zu erleichtern:
“Die Technologieunternehmen haben ganze Arbeit geleistet, indem sie den Konsumenten den Zugang zu traditionellen Warenangeboten und Dienstleistungen vereinfacht und vergünstigt haben oder indem sie neue einführten. Nur im Geld- und Finanzbereich scheint das bis jetzt noch nicht überall so zu sein. Dort ist vieles noch umständlich, teuer, und es dauert lange – zum Beispiel der Geldtransfer in bestimmte Regionen im Ausland. Für zu viele Menschen sehen heute Teile des Finanzsystems immer noch aus wie die Telekommunikationsnetze vor der Einführung des Internets. 1,7 Milliarden Erwachsene weltweit haben nur eingeschränkten oder überhaupt noch keinen Zugang zu Finanzdienstleistungen, obwohl sie solche dringend benötigten und obwohl die meisten von ihnen ein Mobiltelefon besitzen. Ihr hart verdientes Einkommen wird zudem oft aufgefressen durch hohe Gebühren, angefangen bei den Kosten von Überweisungen bis hin zu Überziehungs- und Geldautomatengebühren.“ (NZZ)
Gebühren und Strukturen im althergebrachten System wären also gefährdet, falls der Facebook-Plan Wirklichkeit würde, und auch die Behörden hätten in vielen Fällen das Nachsehen, wenn grosse Teile des zukünftigen digitale Geldverkehr anonymisiert werden könnte (siehe auch: Erpresserwährung Bitcoin). Kein Wunder, dass beim Establishment Gegenwind aufkommt:
“Laut einem […] Bericht der Nachrichtenagentur Bloomberg formiert sich bei den Wettbewerbshütern der Europäischen Union (EU) Widerstand gegen die vom Internet-Riesen Facebook  angekündigte Einführung der Digitalwährung „Libra“. Die EU-Kommission untersuche derzeit „potenziell wettbewerbswidriges Verhalten“, hieß es in dem Artikel. Bloomberg beruft sich auf ein Dokument, das der Agentur vorliege. In der EU-Kommission gebe es demnach Bedenken, dass Facebook mit dem Bezahlsystem Libra Wettbewerber ausschließen werde. Der Internetkonzern könnte damit „mögliche Wettbewerbsbehinderungen“ schaffen. Wie Bloomberg weiter berichtet, befindet sich die Untersuchung der EU-Kommission noch in einem frühen Stadium. Weder die EU-Kommission noch Facebook wollten einen Kommentar dazu abgeben…“ (focus.de)
Auch im Schweizerischen Crypto Valley, wo sich die Blockchain-Technologen zusammenfinden, herrscht nicht nur eitel Freude über die Ankunft von Libra in der Schweiz - auch weil es schwierig zu sein scheint, Kontakt zu den Initianten herzustellen. Auch sonst hat man Respekt vor der Übermacht der Amerikaner. Mit Libra sei ein Elefant in die Schweizer Krypto-Branche eingetreten, der viele kleinere Projekte in den Schatten stelle, schreibt die NZZ gerade mal zwei Monate nach der Libra-Ankündigung:
“Dass wir auf den Radar des US-Regulators geraten, ist das Letzte, was wir brauchen können», sagt ein Interessenvertreter aus dem Crypto Valley. Das Projekt des globalen Blockchain-basierten Zahlungssystems drohe von einem globalen Fintech-Vorhaben zu einem Aspekt der US-Aussenpolitik zu werden.“

Monday, March 25, 2019

Der Brexit, der Onlinehandel, die Schweiz und die EU

Der wahrscheinlich bald kommende Austritt der Briten aus der EU macht vielen Unternehmen Sorge, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte machen. Das betrifft auch den Onlinehandel. Immerhin laufen mehr als 30 Prozent der Europäischen Online-Warenströme über das Vereinigte Königreich. Laut PayPal ist Großbritannien bisher das drittbeliebteste Land der Welt für internationales Online-Shopping, umgekehrt haben 36 Prozent der Briten 2018 online in anderen Ländern eingekauft.

Kommt er, der Brexit - und wenn ja, wann?                               Bild Pixabay
Für Händler und Kunden in der EU ist die Lage komplizierter als für jene in der Schweiz. Die Schweizer Regierung hat schon im Februar ein Handelsabkommen mit Grossbritannien unterzeichnet, das  die bestehenden Rechte der Bürger der beiden Länder sichert, die diese mit der Personenfreizügigkeit erworben haben. Es geht etwa um den Aufenthalt, Sozialversicherungen und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Bei einem ungeordneten Brexit will der Bundesrat das Abkommen ab dem 30. März vorläufig anwenden. Schon im Dezember hat der Bundesrat mit London verschiedene bilaterale Abkommen ausgehandelt. Im Falle eines harten Brexit ohne Übergangsperiode sollen diese ab dem Austrittsdatum gelten. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich möglichst auch nach dem Brexit zu gewährleisten. 
Für die Handelspartner der Briten in der EU, zu denen natürlich auch die Onlinehändler und Kunden gehören, sieht die Lage etwas unklarer aus - noch ist nicht klar wann (und für einige besonders unbeugsame  Remainer, sogar ob) die Briten die EU verlassen werden. Solange keine Einigung herrscht, kann auch aus einer geschäftlichen Perspektive immer nur von einer Momentaufnahme gesprochen werden. Der Münchner Zahlungsdienstleister Paymill hat deshalb einige Erklärungen und Richtlinien für Online-Händler in Deutschland zusammengestellt.
Bei einem harten Brexit würden Waren ab einem Wert von 150 Euro den Zolltarifen unterliegen, aber selbst bei Produkten mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro müssten Kunden, die in britischen Onlineshops einkaufen, den deutschen Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent berappen.
Trustedshops.de rechnet je nach Produktkategorie mit Mehrkosten von bis zu 15 Prozent bei einem ungeordneten Brexit. Das betrifft aber nur Waren aus Grossbritannien.
Für europäische Onlineversender wären die Folgen wohl sehr gering, zumal die britische Regierung gerade angekündigt hat, bei einem ungeregelten Brexit die Importzölle auf 87 Prozent der Waren fallenzulassen, wie Spiegel Online berichtete. Die EU könnte ähnlich reagieren, muss sie aber nicht.
Die Unsicherheit ist also relativ gross. Immerhin hat die europäische Kommission einen Zoll-Leitfaden mit Brexit-Checkliste für Unternehmen veröffentlicht. Darin heisst es unter anderem, dass ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status einer zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) in der EU nicht mehr gültig sei und gegebenenfalls getrennt beantragt werden sollte. Ausserdem sollten Unternehmen auch prüfen, ob sie die ausreichenden personellen und technischen Ressourcen für Zollangelegenheiten und die dazu notwendigen IT-Systeme haben. Einen mit 37 Seiten noch umfassenderen deutschsprachigen Brexit-Leitfaden für Onlineshops findet sich bei Webinterpret aus Frankreich. “Wahrscheinlich ist das Herausfordernde am Brexit nicht der Brexit selbst, sondern die Unsicherheit, die er mit sich bringt“, heisst es da. Und die lasse die Lage schlechter aussehen, als sie tatsächlich sei oder sein könnte. Onlinehändler sollten aber agieren, statt nur zu reagieren und, wie immer der Brexit ausfalle, nach geeigneten Lösungen suchen. Der Brexit-Leitfaden von Webinterpret schliesst mit den Worten:
“Für wachstumsorientierte Onlineshop-Betreiber ist die sinnvollste Option, die aktuelle Volatilität zu nutzen und eine proaktive Einstellung für Zukunftspläne zu verfolgen. Wenn Sie einen Onlineshop besitzen… nicht nachlassen, sondern wachsen lassen!“

Monday, July 9, 2018

Online-Shopping stösst immer noch an digitale Landesgrenzen

Eine diffuse Unsicherheit hält in vielen Fällen Online-Shopper davon ab, im Ausland einzukaufen. Aber nicht nur. Auch das sogenannte Geoblocking hat den Einkauf in der Fremde bisher schwierig gemacht. Diese Barriere wird in der EU bald fallen. Trotzdem existieren sie weiter, die digitalen Landesgrenzen - wenn auch nur in den Köpfen vieler Internet-Shopper.
 
Geoblocking kann vor allem für Leute, die viel unterwegs sind, sehr lästig sein. Zum Beispiel für jene Fussballfans, die sich per Internet im Ausland über die Leistungen ihres FC in der Schweiz schlau machen wollen - da kennt das Schweizer Fernsehen keine Gnade und sperrt selbst die kürzesten Sportbeiträge - wofür es absolut keine vernünftige Erklärung gibt. Aber SRF ist nicht allein. Die öffentlichen Medienhäuser tun es fast alle; die BBC sperrt den Zugriff aus dem Ausland auf ihre Mediathek sogar für VPNs, mit einigem Aufwand und speziellen Algorithmen, die es in den meisten Fällen schaffen, die Server der VPN-Provider zu erkennen und zu blockieren. Leider werden diese Barrieren in naher Zukunft nicht verschwinden, anders als das Geoblocking im Zusammenhang mit Online-Shopping. Die Zeit erklärt:
“Mithilfe dieses Verfahrens können Onlinehändler den Zugang zu bestimmten Bestellseiten verweigern, wenn die Kunden in einem anderen Staat wohnen oder im Ausland ausgestellte Kreditkarten benutzen. Oft werden sie dann automatisch auf Seiten in ihrem Land umgeleitet – wo die Preise möglicherweise höher sind. Davon profitieren vor allem die großen Onlineshops, die in den unterschiedlichen EU-Staaten unterschiedliche Preise anbieten.“
Vom 9. Dezember an, wird genau das nicht mehr möglich sein. Dann müssen die Internet-Shops in der EU ihre Kunden gleich behandeln. Momentan kaufen nämlich nur gerade 15 Prozent der Europäischen Shopper in Webshops ein, die in einem anderen Land zuhause sind. Und es darf daran gezweifelt werden, dass die Europäische Geoblocking-Verordnung viel an dieser Tatsache ändern wird. Dazu gibt es einige interessante Erkenntnisse einer Umfrage, die für den Springer Verlag durchgeführt wurde. Zitat aus der Welt:
“Während 34 Prozent sich generell vorstellen könnten, über das Internet im Ausland zu kaufen, wäre knapp die Hälfte nur dazu bereit, wenn der Kauf über eine deutsche Handelsplattform wie Amazon, Ebay oder Idealo abgewickelt würde und deren allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) gelten. Rund jeder Fünfte schließt eine Online-Bestellung im Ausland komplett aus.  Dabei lässt sich beim Cross-Border-Shopping so mancher Euro sparen. […]  Diejenigen, die zu einem Online-Kauf im Ausland generell bereit sind, würden dies am ehesten innerhalb der EU tun (70 Prozent). Große Ressentiments gibt es gegenüber China – nur sechs Prozent würden hier einkaufen.“
Der Grund für den Einkauf im Ausland sind in der Regel tiefere Preise - je grösser die Zahl der Shops, desto grösser ist die Konkurrenz, was wiederum die Preise drückt. Allerdings gibt es auch andere Gründe, im Ausland einzukaufen. Wir haben vor vielen Jahren einen Drucker aus einem Spezialgeschäft in New York City per Internet bestellt, der sonst absolut nirgendwo erhältlich war. Der Einkauf  hat hervorragend funktioniert - und das Gerät ist immer noch im Einsatz.

Monday, March 5, 2018

Die EU plant eine Umsatzsteuer für Apple, Google, Amazon und Co.


Giganten wie Google, Apple und Amazon sollen in Europa künftig Steuern auf ihre Umsätze bezahlen, damit sie Gewinnsteuern nicht mehr umgehen können. Die Idee ist nicht ganz neu, scheint jetzt aber Formen anzunehmen.

Die EU will die High-Tech-Steuersparer nicht mehr akzeptieren.   Bild Flickr
Der Abschied der Briten von der Europäischen Union wird dort - unter anderem - eine zweistellige Milliardenlücke hinterlassen. Die verbleibenden Nettozahler der EU möchten wenn immer möglich verhindern, dass sie diese Finanzlücke füllen müssen. Der gewinnträchtige Digitalsektor hingegen drängt sich geradezu auf, um das fehlende Geld einzutreiben. Riesige gewinnträchtige Unternehmen wie Apple, die zwar in Europa ausgezeichnet Geschäfte machen, aber in den Augen der Bürokraten viel zu wenig Steuern bezahlen - und gleichzeitig im Ausland riesige Vermögen anhäufen. Das Thema treibt die EU-Finanzverwalter schon lange zur Weissglut: Apple zum Beispiel hat jahrelang in Irland weniger als ein Prozent Unternehmenssteuern bezahlt. Das war den Iren genug, den Europäern reichte es nicht. Sie verlangen 13 Milliarden Dollar in Steuernachzahlungen. (Apple hat in Europa allein in den letzten drei Monaten 21,5 Milliarden US-Dollar Umsatz generiert.)
Derartige Auseinandersetzungen will man in der EU zukünftig vermeiden - indem man für grosse Technologiekonzerne, deren Hauptsitz sich nicht in Europa befindet, eine spezielle Umsatzsteuer am Standort des Kunden erhebt, unabhängig davon, wo das Unternehmen seinen Sitz hat. Wie der Französische Finanzminister Bruno Le Maire in einem Gespräch mit Le Journal du Dimanche kürzlich bekanntgab, soll der Steuersatz zwischen zwei und satten sechs Prozent liegen. Zitat aus einem Bericht von ZDNet.de:
“Ziel der Steuer ist es, Massnahmen zu vereiteln, mit denen multinationale Konzerne vollkommen legal Gewinne ins Ausland verlagern, um sie dort zu versteuern. Dabei nutzen sie in der Regel die niedrigeren Steuersätze sogenannter Steueroasen. Ein Tochterunternehmen beispielsweise auf den Bermudas kann einer Niederlassung in der EU erhebliche Rechnungen für die Nutzung von geistigem Eigentum des Mutterunternehmens ausstellen, die praktisch alle Gewinne auffressen. Als Folge sinkt das Steueraufkommen solcher Unternehmen in der EU auf ein Minimum – in Einzelfällen reduziert sich der Unternehmenssteuersatz von Firmen wie Amazon, Apple oder Google auf unter ein Prozent.“
Falls es der EU gelingen würde, eine derartige Steuerregelung einzuführen, könnten wohl auch die digitalen Giganten nicht mehr ganz so einfach Steuern sparen. Einfach wird es aber nicht sein, wie die Zeit analysiert:
“Künftig einfach den Umsatz zu besteuern ist eine verblüffende Idee. Sie hätte den Vorteil, dass sich Umsätze im Vergleich zu Gewinnen einfacher schätzen und einzelnen Ländern zuordnen liessen […]Bislang tun sich EU-Länder jedoch schwer, Abgaben auch tatsächlich einzutreiben. Zum einen, weil Mitgliedsstaaten wie Irland (aber auch Luxemburg) ihre niedrigen Steuersätze bewusst als Standortvorteil betrachten und eine Benachteiligung anderer Länder in Kauf nehmen. Zum anderen gewährt das Recht bisher kaum Ansatzpunkte, wirksam dagegen vorzugehen. Das musste erst kürzlich der französische Fiskus erfahren, der von Google eine Milliarde Euro an Steuern nachfordert. Ein Gericht stoppte das Vorhaben…“
Ob Google, Apple oder Amazon: Die neuen Wirtschaftsgiganten unseres digitalen Zeitalters werden früher oder später höhere Steuersätze bezahlen müssen, als sie das heute tun. Ob die EU und ihre Mitgliedsländer unter dem Strich davon profitieren werden, wird sich zeigen. Da die grössten angesprochenen Unternehmen alle aus den USA stammen, wäre es nicht überraschend, wenn eine neue, auf den digitalen Sektor zielende Europäische Umsatzsteuer zu wirtschaftlichen Reaktionen der Amerikaner führen würde.



Sunday, June 18, 2017

Bye bye Roaming in der EU – hello Roaming anderswo

Für Schweizer Handynutzer ist Roaming immer noch ein Begriff, den sie auch bei Reisen in europäische Länder nicht vergessen dürfen – im Gegensatz zu den Handy-Nutzern im EU-Raum, da wurde Roaming ab 15. Juni endlich abgeschafft. Doch es gibt ja auch noch aussereuropäische Destinationen - und da wird mit Roaming immer noch viel Geld kassiert. Was zahlen denn Konsumenten, die ausserhalb von Europa ihr Smartphone nutzen?

  Ferien am Strand: Da kann Roaming immer noch sehr, sehr teuer werden.
                                                                                                              Bild PfW 
In vielen beliebten Ferienländern ist Roaming immer noch extrem teuer. Das Konsumenten-Portal Verivox hat deshalb untersucht, wie teuer Roaming für Schweizer User im Vergleich mit Anwendern aus den Nachbarländern zu stehen kommt. Untersucht wurden die Roamingkosten für Schweizer, Deutsche, Franzosen, Italiener und Österreicher in Australien, Brasilien, Südafrika, Thailand und den USA. Die Kosten wurden anhand von zwei Profilen berechnet: Beide Profil-Konsumenten machen 14 Tage Ferien. Der Wenignutzer verwendet das Smartphone an vier Tagen, führt drei Gespräche nach Hause, wird dreimal angerufen und überträgt 100 MB Daten. Der Vielnutzer ruft zehnmal in der Heimat an und wird zehnmal angerufen. Ausserdem versurft er 500 MB.
Die gute Nachricht zuerst: Die Kunden der drei grossen Schweizer Anbieter Swisscom, Sunrise und Salt können mit fairen Preisen kommunizieren, Alle drei Anbieter bieten preiswertes Roaming in den untersuchten Ferienländern an. Generell zeigen die Verivox-Berechnungen aber, dass es riesige Preisunterschiede gibt. Für einige Kunden aus unseren Nachbarländern ist Roaming in den ausgewählten beliebten Ferienländern schlicht unbezahlbar. Da gibt es dann nur drei Möglichkeiten: Smartphone ausschalten, Anbieter wechseln oder vor Ort eine Prepaid-Karte kaufen.
Ebenfalls auffallend ist, dass Roaming in den USA oft günstiger ist als in den anderen untersuchten Ländern. In den USA zahlt der Wenignutzer beim italienischen Anbieter Wind gerade mal 11 Franken. Salt verrechnet 18, Sunrise 24 und Swisscom 30 Franken. Es geht aber auch viel teurer: Der französische Anbieter Bouygues verlangt vom Kunden 345 Franken, der österreichische Anbieter Drei sogar 573 Franken.
Der Wenignutzer zahlt in den Ländern Australien, Brasilien, und Thailand beim italienischen Anbieter Wind mit 22 Franken am wenigsten. Für Südafrika ist der italienische Anbieter Tre mit 24 Franken am günstigsten. Die Schweizer Anbieter verrechnen in allen vier Feriendestinationen den gleichen Preis. Swisscom verlangt 30, Sunrise 55 und Salt 82 Franken.
Grosse Unterschiede gibt es auch beim Vielnutzer. In den USA zahlen die Kunden des günstigsten Anbieters Orange (Frankreich) nur 32 Franken für die Smartphone-Nutzung. Im Mittelfeld befinden sich die Schweizer Anbieter Salt mit 56 und Sunrise mit 57 Franken. Swisscom ist mit 75 Franken etwas teurer. Auch bei diesem Profil fällt der österreichische Anbieter Drei mit extrem hohen Preisen auf: 2’827 Franken muss der Kunde für die intensive Nutzung seiner Handys in den USA auslegen. Auch in Australien, Brasilien, Südafrika und Thailand erhält der Vielnutzer inzwischen bei vielen Anbietern Roaming zu bezahlbaren Preisen. Am günstigsten ist mit Ausnahme von Thailand der italienische Anbieter Tre mit 55 Franken. In Thailand sind Vodafone (Deutschland) und TIM (Italien) mit 66 Franken am günstigsten. Ebenfalls bezahlbar ist das Roaming für die Kunden der Schweizer Anbieter: Swisscom verlangt mit 75 Franken (Australien) und 90 Franken (Brasilien, Südafrika, Thailand) am wenigsten, Sunrise ist mit 148 Franken gut doppelt so teuer. Salt berechnet mit 299 Franken viermal so viel wie die Swisscom.
Kunden der französischen Anbieter Bouygues, Free und SFR sowie der österreichischen Anbieter Drei und T-Mobile hingegen lassen das Smartphone besser zu Hause. Der teuerste Anbieter T-Mobile kostet rund 8'600 Franken. Bei solchen Preisen werden die Kosten für Hotel und Flug zu Nebenkosten.

Friday, September 28, 2012

Am PC den Doktor machen

Online studieren hat auch in Europa stark an Popularität zugenomen –vor allem dank höherer Subventionen und verbesserter Infrastruktur. Um das europäische Online-Lernangebot stärker ins Bewusstsein zu rücken, will jetzt ein neues Web-Portal Transparenz in das schnell wachsende Angebot bringen.
Am PC studieren: ein neues Portal will Übersicht in die vielen Eropäischen
Angebote bringen. 

In den letzten zehn Jahren wurde in den USA viel Geld in Online-Bildung investiert. Laut Prognosen wird hier schon im Jahr 2015 die Nachfrage nach Online-Studien das Interesse an traditioneller Hochschulbildung übersteigen. Bereits heute bieten renommierte Institute wie Stanford und MIT Online Kurse an, die nichts kosten und von bis zu 100‘000 Studierenden zeitgleich “besucht“ werden können.  Europa strebt nun in die gleiche Richtung. Im Rahmen des zukünftigen "Erasmus for All"-Programmes stellt die Europäische Kommission finanzielle Mittel zur Verfügung, um europäische Online-Studien gezielt zu stärken.
Leider wird in Europe das Online-Studium häufig mit kommerziellen Anbietern von zweifelhaftem Ruf in Verbindung gebracht. Trotzdem ermöglicht das Online-Studium durch erhöhte Flexibilität und geringere Kosten einen breiteren Zugang zur Hochschulbildung. Bereits heute bieten rund 500 europäische Institute einzelne Kurse oder ganze Studiengänge online an - mit wachsendem Erfolg: Im vergangenen Jahr stieg die Anzahl der eingeschriebenen Studierenden um 15-20 Prozent, das Angebot wuchs laut Angaben europäischer Universitäten mit 40 Prozent noch stärker. Online-Bildung wird damit zunehmend zu einer ernsthaften Alternative zum Studium auf dem Campus und widerlegt viele noch immer weit verbreitet Vorurteile.
Um in das schnell wachsende Angebot die notwendige Transparenz zu bringen, gibt es nun nun ein neues Portal. Gefördert durch Mittel der Europäischen Union unterstützt diese zentrale Informationsquelle Interessenten weltweit nachhaltig in Ihrer Studienorientierung und ermöglicht ein Studium im Ausland vom heimischen PC aus. Bis heute beteiligen sich 180 Institute an dieser europäischen Initiative (fünf befinden sich in der Schweiz). Das Portal listet bereits mehr als 1‘200 Bachelor-, Master- und PhD-Studiengänge und andere Online-Kurse an.