Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen: Der Betreiber einer Suchmaschine muss Informationen löschen, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind. Ein Gerichtsurteil ist dafür nicht notwendig.
Suchergebnisse, die Falschinformationen enthalten, müssen auf Verlangen gelöscht werden. Screengrab Google |
Zwei
Geschäftsführer einer Gruppe von Investmentgesellschaften hatten Google aufgefordert,
Links zu bestimmten Artikeln zu löschen, die das Anlagemodell dieser Gruppe
kritisch darstellten. Sie machen geltend, dass diese Artikel unrichtige
Behauptungen enthielten. Google lehnte es ab, diesen Aufforderungen Folge zu
leisten, und zwar unter Hinweis auf den beruflichen Kontext dieser Artikel und
Fotos sowie unter Berufung darauf, nicht gewusst zu haben, ob die in diesen
Artikeln enthaltenen Informationen unrichtig seien.
In
seinem heutigen Urteil erinnert der Gerichtshof daran, dass das Recht auf
Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im
Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des
Verhältnismässigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss.
So sieht die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vor, dass das Recht auf
Löschung ausgeschlossen ist, wenn die Verarbeitung für die Ausübung des Rechts
auf freie Information erforderlich ist. Allerdings kann das Recht auf freie
Meinungsäusserung und Information dann nicht berücksichtigt werden, wenn ein
für den gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil der Informationen unrichtig
ist.
Der Gerichtshof betont, dass die Person, die eine Löschung verlangt, den
Nachweis erbringen muss, dass die Informationen oder ein bedeutender Teil davon
offensichtlich unrichtig sind. Ein Gerichtsurteil ist dafür
nicht notwendig. Was die
Verpflichtungen und den Verantwortungsbereich des Betreibers der Suchmaschine
anbelangt, führt der Gerichtshof aus, dass sich dieser Betreiber infolge eines Löschungsbegehrens
auf alle betroffenen Rechte und Interessen sowie auf alle Umstände des
Einzelfalls zu stützen hat, um zu prüfen, ob ein Inhalt in der
Ergebnisübersicht einer Suche verbleiben kann.
No comments:
Post a Comment