Wir wünschen Ihnen ein wunderschönes Weihnachtsfest mit vielen menschlichen Kontakten und viel Freude.
Ihr DSR-Team
Wir sagen Ihnen, was in der digitalen Gesellschaft wichtig ist. Nicht mehr und nicht weniger.
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Ihr DSR-Team
Social Media haben sich als wichtiges Kommunikationsinstrument von Unternehmen und Organisationen etabliert. Die beliebteste Plattform ist immer noch Facebook, gefolgt von LinkedIn sowie Instagram und YouTube. Allerdings verfügt noch immer ein Drittel der befragten Unternehmen über keine Social-Media-Strategie. Die Befragten sind ausserdem vom Aufwand-Ertrags-Verhältnis nicht restlos überzeugt.
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Schweiz:
Schnelles Internet für alle (inside-it.ch)
UN «verstört»
wegen Twitter (zeit.de)
Meta ist «ineffizient»
(heise.de)
Websites als
Umweltsünder (zdnet.de)
iPhone 14: Notruf
via Satellit (faz.net)
Gmail kann
besser verschlüsseln (spiegel.de)
Warentest
empfiehlt ältere Tablets (stern.de)
Der Zusammenbruch der amerikanischen Kryptowährungsbörse FTX hat sich nicht nur negativ auf die weltweiten Kryptowährungspreise ausgewirkt, sondern auch die Preise von sogenannten NFTs geschrumpft. Die meisten NFTs wurden (und werden) nämlich mit Kryptowährungen bezahlt.
NFTs geben
dem Eigentümer einen Eigentumsnachweis für ein digitales Objekt oder den Zugang
zu Dienstleistungen durch die wundersame Indentifikationskraft der Blockchain.
NFTs können übertragen oder verkauft werden, aber aufgrund ihrer eindeutigen
Codes können sie nicht kopiert werden. Sie haben sich in den letzten Jahren zu Spekulationsobjekten
und digitalen Statussymbolen entwickelt. Das war wohl auch der Grund für viele
Prominente, in diesen Markt einzusteigen. Allerdings hat sich das nicht immer
ausbezahlt, wie diversen Fachpublikationen
zu entnehmen ist. So habe ein Bored Ape Yacht Club NFT, das der Popstar Justin
Bieber im Januar für 1,3 Millionen Dollar gekauft hat, in der Zwischenzeit mehr
als 90 Prozent seines Werts verloren und ist jetzt gerade noch 70’000
Dollar wert. Bored Ape NFTs wurden auch von den ganz
grossen Auktionshäusern erfolgreich angeboten.
Screengrab sothebys.com
Vor dem Krypto-Crash hatten die Preise für NFTs von Bored Ape Ende April einen Höchststand erreicht, sind im November dieses Jahres aber um 82 Prozent gefallen. Das Bored-Ape-Angebot umfasst mehr als 10’000 NFTs, auf denen Cartoon-Affen in verschiedenen Verkleidungen abgebildet sind. Neben Bored Ape hatten auch andere NFT-Sammlungen Preisstürze zu verzeichnen. Noch im letzten Jahr waren NFTs extrem populär bei technologischen Trendsettern mit dickem Portemonnaie. Viele Händler, zum Beispiel auch Uhrmacher, nutzten die digitale Technologie dazu, um digitale Versionen ihrer Produkte teuer zu verkaufen.
Der Europäische Gerichtshof hat gesprochen: Der Betreiber einer Suchmaschine muss Informationen löschen, wenn der Antragsteller nachweist, dass sie offensichtlich unrichtig sind. Ein Gerichtsurteil ist dafür nicht notwendig.
Suchergebnisse, die Falschinformationen enthalten, müssen auf Verlangen gelöscht werden. Screengrab Google |
Zwei
Geschäftsführer einer Gruppe von Investmentgesellschaften hatten Google aufgefordert,
Links zu bestimmten Artikeln zu löschen, die das Anlagemodell dieser Gruppe
kritisch darstellten. Sie machen geltend, dass diese Artikel unrichtige
Behauptungen enthielten. Google lehnte es ab, diesen Aufforderungen Folge zu
leisten, und zwar unter Hinweis auf den beruflichen Kontext dieser Artikel und
Fotos sowie unter Berufung darauf, nicht gewusst zu haben, ob die in diesen
Artikeln enthaltenen Informationen unrichtig seien.
In
seinem heutigen Urteil erinnert der Gerichtshof daran, dass das Recht auf
Schutz personenbezogener Daten kein uneingeschränktes Recht ist, sondern im
Hinblick auf seine gesellschaftliche Funktion gesehen und unter Wahrung des
Verhältnismässigkeitsprinzips gegen andere Grundrechte abgewogen werden muss.
So sieht die Datenschutz-Grundverordnung ausdrücklich vor, dass das Recht auf
Löschung ausgeschlossen ist, wenn die Verarbeitung für die Ausübung des Rechts
auf freie Information erforderlich ist. Allerdings kann das Recht auf freie
Meinungsäusserung und Information dann nicht berücksichtigt werden, wenn ein
für den gesamten Inhalt nicht unbedeutender Teil der Informationen unrichtig
ist.
Der Gerichtshof betont, dass die Person, die eine Löschung verlangt, den
Nachweis erbringen muss, dass die Informationen oder ein bedeutender Teil davon
offensichtlich unrichtig sind. Ein Gerichtsurteil ist dafür
nicht notwendig. Was die
Verpflichtungen und den Verantwortungsbereich des Betreibers der Suchmaschine
anbelangt, führt der Gerichtshof aus, dass sich dieser Betreiber infolge eines Löschungsbegehrens
auf alle betroffenen Rechte und Interessen sowie auf alle Umstände des
Einzelfalls zu stützen hat, um zu prüfen, ob ein Inhalt in der
Ergebnisübersicht einer Suche verbleiben kann.
Immer noch sehr gut unterwegs - der Online-Handel nach Corona. Grafik vectorportal.com |
Nach zwei aussergewöhnlich wachstumsstarken
Jahren sei das Wachstum im 2022 zunächst gebremst geworden, stellt das IFH Köln
fest. Die meisten Konsumentinnen und Konsumenten, die während der
Corona-Pandemie das Onlinehopping für sich entdeckt hätten, seien
dabeigeblieben und die anderen hätten ihre Ausgaben ebenfalls kaum reduziert.
So vollziehe der Onlinehandel derzeit eine Art Seitwärtsbewegung,
voraussichtlich mit einem leichten Rückgang von rund 2 Prozent im noch
laufenden Jahr 2022. Dabei bleibe das Onlineniveau 2022 im Vergleich zu 2019
erheblich höher, von einem Einbruch des Onlinekanals könne also keine Rede
sein. 2022 sei der Onlineumsatz immer noch rund 30 Milliarden Euro höher als
2019 vor der Coronakrise, schreiben die Experten vom
IFH Köln.
Grosse Fortschritte in der 5G-Technologie erleichtern den Einsatz von drahtlosen Breitbandlösungen für Privathaushalte und Geschäftskunden. Die hohen Geschwindigkeiten und geringen Latenzzeiten von FWA machen die Technologie zu einem Ersatz für kabelgebundene Breitbandverbindungen. Auch die Swisscom bietet den Dienst an - für Geschäftskunden mit Gebäuden ohne Kabelanschluss.
Eine 5G-Antenne. Bild Swisscom |