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Monday, March 25, 2019

Der Brexit, der Onlinehandel, die Schweiz und die EU

Der wahrscheinlich bald kommende Austritt der Briten aus der EU macht vielen Unternehmen Sorge, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte machen. Das betrifft auch den Onlinehandel. Immerhin laufen mehr als 30 Prozent der Europäischen Online-Warenströme über das Vereinigte Königreich. Laut PayPal ist Großbritannien bisher das drittbeliebteste Land der Welt für internationales Online-Shopping, umgekehrt haben 36 Prozent der Briten 2018 online in anderen Ländern eingekauft.

Kommt er, der Brexit - und wenn ja, wann?                               Bild Pixabay
Für Händler und Kunden in der EU ist die Lage komplizierter als für jene in der Schweiz. Die Schweizer Regierung hat schon im Februar ein Handelsabkommen mit Grossbritannien unterzeichnet, das  die bestehenden Rechte der Bürger der beiden Länder sichert, die diese mit der Personenfreizügigkeit erworben haben. Es geht etwa um den Aufenthalt, Sozialversicherungen und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Bei einem ungeordneten Brexit will der Bundesrat das Abkommen ab dem 30. März vorläufig anwenden. Schon im Dezember hat der Bundesrat mit London verschiedene bilaterale Abkommen ausgehandelt. Im Falle eines harten Brexit ohne Übergangsperiode sollen diese ab dem Austrittsdatum gelten. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich möglichst auch nach dem Brexit zu gewährleisten. 
Für die Handelspartner der Briten in der EU, zu denen natürlich auch die Onlinehändler und Kunden gehören, sieht die Lage etwas unklarer aus - noch ist nicht klar wann (und für einige besonders unbeugsame  Remainer, sogar ob) die Briten die EU verlassen werden. Solange keine Einigung herrscht, kann auch aus einer geschäftlichen Perspektive immer nur von einer Momentaufnahme gesprochen werden. Der Münchner Zahlungsdienstleister Paymill hat deshalb einige Erklärungen und Richtlinien für Online-Händler in Deutschland zusammengestellt.
Bei einem harten Brexit würden Waren ab einem Wert von 150 Euro den Zolltarifen unterliegen, aber selbst bei Produkten mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro müssten Kunden, die in britischen Onlineshops einkaufen, den deutschen Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent berappen.
Trustedshops.de rechnet je nach Produktkategorie mit Mehrkosten von bis zu 15 Prozent bei einem ungeordneten Brexit. Das betrifft aber nur Waren aus Grossbritannien.
Für europäische Onlineversender wären die Folgen wohl sehr gering, zumal die britische Regierung gerade angekündigt hat, bei einem ungeregelten Brexit die Importzölle auf 87 Prozent der Waren fallenzulassen, wie Spiegel Online berichtete. Die EU könnte ähnlich reagieren, muss sie aber nicht.
Die Unsicherheit ist also relativ gross. Immerhin hat die europäische Kommission einen Zoll-Leitfaden mit Brexit-Checkliste für Unternehmen veröffentlicht. Darin heisst es unter anderem, dass ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status einer zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) in der EU nicht mehr gültig sei und gegebenenfalls getrennt beantragt werden sollte. Ausserdem sollten Unternehmen auch prüfen, ob sie die ausreichenden personellen und technischen Ressourcen für Zollangelegenheiten und die dazu notwendigen IT-Systeme haben. Einen mit 37 Seiten noch umfassenderen deutschsprachigen Brexit-Leitfaden für Onlineshops findet sich bei Webinterpret aus Frankreich. “Wahrscheinlich ist das Herausfordernde am Brexit nicht der Brexit selbst, sondern die Unsicherheit, die er mit sich bringt“, heisst es da. Und die lasse die Lage schlechter aussehen, als sie tatsächlich sei oder sein könnte. Onlinehändler sollten aber agieren, statt nur zu reagieren und, wie immer der Brexit ausfalle, nach geeigneten Lösungen suchen. Der Brexit-Leitfaden von Webinterpret schliesst mit den Worten:
“Für wachstumsorientierte Onlineshop-Betreiber ist die sinnvollste Option, die aktuelle Volatilität zu nutzen und eine proaktive Einstellung für Zukunftspläne zu verfolgen. Wenn Sie einen Onlineshop besitzen… nicht nachlassen, sondern wachsen lassen!“

Monday, June 27, 2016

Brexit-Petition: Die Software-Bots gewinnen

Politik war nie ein einfaches Business, aber selten war Politik derart lärmig, wie heute – 24 Stunden am Tag wird argumentiert, geschrien, gepöbelt und manipuliert. Meistens nicht auf der Strasse, am Arbeitsplatz, im Restaurant oder Zuhause - gottseidank. Dafür im Internet. Die digitale Gesellschaft mit ihren 24-Stunden-Medien und der unendlichen Zahl von Meinungen generiert nach vermeintlich wichtigen Ereignissen eine News-Kakophonie, die zum Ohrensausen führt. Umso wichtiger wäre die Einordnungsfunktion der professionellen Medien - auch was die digitalen Aspekte der Ereignisse betrifft.

Die Macher von Heatsreet.com/uk publizieren Scripts, die zur
Manipulation der Brexit-Petition eingesetzt wurden.
                                                                    Screenshot heatstreet.com
Das ging aber schnell: Kaum war die Abstimmung vorbei, erschallte der Ruf nach einer erneuten Abstimmung. Die Medien nahmen die Forderung dankbar auf; sie wurde weltweit verbreitet, generierte Schlagzeilen, meist digitaler Art, wurde kommentiert und beworben.
“Über drei Millionen Briten fordern ein neues Referendum“ titelte die Schweizer Handelszeitung, die ja eigentlich in einem Land erscheint, wo Abstimmungen in mehrmals jährlich stattfinden (und wo ein Ergebnis mit fast vier Prozent Unterschied zwischen Ja und nein Stimmen als klare demokratische Meinungsäusserung und nicht als “hauchdünnes“ Resultat gilt).
Die Handelszeitung war natürlich nicht allein und die Schlagzeilen häuften sich fast so schnell, wie die Namen auf der Petition:
Mehr als eine Million Briten wollen nochmals abstimmen (Die Zeit)
2 Millionen Briten stimmen für zweites Brexit Referendum (Die Welt)
Abstimmen, bis das Ergebnis passt? Briten fordern neues Brexit-Votum (Blick)
Briten fordern zweite Abstimmung (Focus)
Nur hinterfragt wurde sie nicht, die Story, die so schön ins Brexit-Tohuwabohu passte – bis dann am Wochenende die britische Zeitung „The Telegraph“ endlich kritische Töne anschlug, als sich herausstellte, dass zehntausende der in den Schlagzeilen erwähnten "Briten", nicht sehr britisch sind.  
Abgesehen davon, dass man diejenigen, welche Stunden nach einer Abstimmung sofort eine Wiederholung der Abstimmung verlangen, wohl ohne sich auf einen Ast hinaus zu wagen, als schlechte Verlierer bezeichnen darf, hätte man von den etablierten Medien auch etwas mehr Skepsis gegenüber der zitierten Petition erwarten dürfen. Fragen, die sich in diesem Zusammenhang geradezu aufdrängen, wären zum Beispiel:
  1. Wer kann digital seine Stimme abgeben?
  2. Wie einfach ist es, eine digitale Petitionsstimme zu fälschen?
  3. Woher kommen die Millionen von Menschen, die sich für ein erneutes Plebiszit aussprechen?
Zumindest die letzte Frage liess sich schon früh klar beantworten. Petitionsstimmen wurden an den erstaunlichsten Orten abgeben: Zehntausende der Stimmen kamen aus dem Vatikan, aus Nord Korea und aus Frankreich.
Auch die erste und die zweite Frage waren (übrigens schon lange vor dem Brexit) relativ einfach zu beantworten. Abstimmen auf Websites ist extrem einfach, das können nicht nur engagierte Bürger, sondern auch Softwarebots – und zwar gleich tausendfach. Und die Manipulation ist nicht mal besonders schwierig, wie die Hacker von 4chan.org bewiesen haben.

Immerhin haben die Briten ob all dem Brexit- Tumult ihren Humor noch nicht verloren. Englische Fussballfans gehen davon aus, dass auch sie petitionieren können und verlangen online, dass das Spiel zwischen England und Island im Falle einer Englischen Niederlage so oft wiederholt werde, bis das gewünschte Resultat erzielt sei.