Monday, March 25, 2019

Der Brexit, der Onlinehandel, die Schweiz und die EU

Der wahrscheinlich bald kommende Austritt der Briten aus der EU macht vielen Unternehmen Sorge, die mit dem Vereinigten Königreich Geschäfte machen. Das betrifft auch den Onlinehandel. Immerhin laufen mehr als 30 Prozent der Europäischen Online-Warenströme über das Vereinigte Königreich. Laut PayPal ist Großbritannien bisher das drittbeliebteste Land der Welt für internationales Online-Shopping, umgekehrt haben 36 Prozent der Briten 2018 online in anderen Ländern eingekauft.

Kommt er, der Brexit - und wenn ja, wann?                               Bild Pixabay
Für Händler und Kunden in der EU ist die Lage komplizierter als für jene in der Schweiz. Die Schweizer Regierung hat schon im Februar ein Handelsabkommen mit Grossbritannien unterzeichnet, das  die bestehenden Rechte der Bürger der beiden Länder sichert, die diese mit der Personenfreizügigkeit erworben haben. Es geht etwa um den Aufenthalt, Sozialversicherungen und die Anerkennung beruflicher Qualifikationen. Bei einem ungeordneten Brexit will der Bundesrat das Abkommen ab dem 30. März vorläufig anwenden. Schon im Dezember hat der Bundesrat mit London verschiedene bilaterale Abkommen ausgehandelt. Im Falle eines harten Brexit ohne Übergangsperiode sollen diese ab dem Austrittsdatum gelten. Ziel ist es, die Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten Königreich möglichst auch nach dem Brexit zu gewährleisten. 
Für die Handelspartner der Briten in der EU, zu denen natürlich auch die Onlinehändler und Kunden gehören, sieht die Lage etwas unklarer aus - noch ist nicht klar wann (und für einige besonders unbeugsame  Remainer, sogar ob) die Briten die EU verlassen werden. Solange keine Einigung herrscht, kann auch aus einer geschäftlichen Perspektive immer nur von einer Momentaufnahme gesprochen werden. Der Münchner Zahlungsdienstleister Paymill hat deshalb einige Erklärungen und Richtlinien für Online-Händler in Deutschland zusammengestellt.
Bei einem harten Brexit würden Waren ab einem Wert von 150 Euro den Zolltarifen unterliegen, aber selbst bei Produkten mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro müssten Kunden, die in britischen Onlineshops einkaufen, den deutschen Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent berappen.
Trustedshops.de rechnet je nach Produktkategorie mit Mehrkosten von bis zu 15 Prozent bei einem ungeordneten Brexit. Das betrifft aber nur Waren aus Grossbritannien.
Für europäische Onlineversender wären die Folgen wohl sehr gering, zumal die britische Regierung gerade angekündigt hat, bei einem ungeregelten Brexit die Importzölle auf 87 Prozent der Waren fallenzulassen, wie Spiegel Online berichtete. Die EU könnte ähnlich reagieren, muss sie aber nicht.
Die Unsicherheit ist also relativ gross. Immerhin hat die europäische Kommission einen Zoll-Leitfaden mit Brexit-Checkliste für Unternehmen veröffentlicht. Darin heisst es unter anderem, dass ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status einer zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) in der EU nicht mehr gültig sei und gegebenenfalls getrennt beantragt werden sollte. Ausserdem sollten Unternehmen auch prüfen, ob sie die ausreichenden personellen und technischen Ressourcen für Zollangelegenheiten und die dazu notwendigen IT-Systeme haben. Einen mit 37 Seiten noch umfassenderen deutschsprachigen Brexit-Leitfaden für Onlineshops findet sich bei Webinterpret aus Frankreich. “Wahrscheinlich ist das Herausfordernde am Brexit nicht der Brexit selbst, sondern die Unsicherheit, die er mit sich bringt“, heisst es da. Und die lasse die Lage schlechter aussehen, als sie tatsächlich sei oder sein könnte. Onlinehändler sollten aber agieren, statt nur zu reagieren und, wie immer der Brexit ausfalle, nach geeigneten Lösungen suchen. Der Brexit-Leitfaden von Webinterpret schliesst mit den Worten:
“Für wachstumsorientierte Onlineshop-Betreiber ist die sinnvollste Option, die aktuelle Volatilität zu nutzen und eine proaktive Einstellung für Zukunftspläne zu verfolgen. Wenn Sie einen Onlineshop besitzen… nicht nachlassen, sondern wachsen lassen!“

No comments:

Post a Comment