Kommt er, der Brexit - und wenn ja, wann? Bild Pixabay |
Für Händler und Kunden in der EU ist die
Lage komplizierter als für jene in der Schweiz. Die Schweizer Regierung hat
schon im Februar ein Handelsabkommen mit Grossbritannien unterzeichnet, das die bestehenden Rechte der Bürger der beiden
Länder sichert, die diese mit der Personenfreizügigkeit erworben haben. Es geht
etwa um den Aufenthalt, Sozialversicherungen und die Anerkennung beruflicher
Qualifikationen. Bei einem ungeordneten Brexit will der Bundesrat das Abkommen
ab dem 30. März vorläufig anwenden. Schon im Dezember hat der Bundesrat mit
London verschiedene bilaterale Abkommen ausgehandelt. Im Falle eines harten Brexit ohne Übergangsperiode sollen diese ab dem Austrittsdatum gelten. Ziel ist
es, die Rechte und Pflichten zwischen der Schweiz und dem Vereinigten
Königreich möglichst auch nach dem Brexit zu gewährleisten.
Für die
Handelspartner der Briten in der EU, zu denen natürlich auch die Onlinehändler
und Kunden gehören, sieht die Lage etwas unklarer aus - noch ist nicht klar
wann (und für einige besonders unbeugsame
Remainer, sogar ob) die Briten die EU verlassen werden. Solange keine
Einigung herrscht, kann auch aus einer geschäftlichen Perspektive immer nur von
einer Momentaufnahme gesprochen werden. Der Münchner Zahlungsdienstleister
Paymill hat deshalb einige Erklärungen und Richtlinien für Online-Händler in Deutschland zusammengestellt.
Bei einem harten Brexit würden Waren ab
einem Wert von 150 Euro den Zolltarifen unterliegen, aber selbst bei Produkten
mit einem Warenwert von bis zu 22 Euro müssten Kunden, die in britischen
Onlineshops einkaufen, den deutschen Einfuhrumsatzsteuersatz von 19 Prozent
berappen.
Trustedshops.de rechnet je nach
Produktkategorie mit Mehrkosten von bis zu 15 Prozent bei einem ungeordneten
Brexit. Das betrifft aber nur Waren aus Grossbritannien.
Für europäische Onlineversender wären die
Folgen wohl sehr gering, zumal die britische Regierung gerade angekündigt hat,
bei einem ungeregelten Brexit die Importzölle auf 87 Prozent der Waren
fallenzulassen, wie Spiegel Online berichtete. Die EU könnte ähnlich reagieren,
muss sie aber nicht.
Die Unsicherheit ist also relativ gross. Immerhin
hat die europäische Kommission einen Zoll-Leitfaden
mit Brexit-Checkliste für Unternehmen veröffentlicht. Darin heisst es unter
anderem, dass ein vom Vereinigten Königreich bewilligter Status einer
zugelassenen Wirtschaftsbeteiligten (AEO-Status) in der EU nicht mehr gültig
sei und gegebenenfalls getrennt beantragt werden sollte. Ausserdem sollten
Unternehmen auch prüfen, ob sie die ausreichenden personellen und technischen
Ressourcen für Zollangelegenheiten und die dazu notwendigen IT-Systeme haben. Einen
mit 37 Seiten noch umfassenderen deutschsprachigen Brexit-Leitfaden für
Onlineshops findet sich bei Webinterpret
aus Frankreich. “Wahrscheinlich ist das Herausfordernde am Brexit nicht der
Brexit selbst, sondern die Unsicherheit, die er mit sich bringt“, heisst es da.
Und die lasse die Lage schlechter aussehen, als sie tatsächlich sei oder sein
könnte. Onlinehändler sollten aber agieren, statt nur zu reagieren und, wie
immer der Brexit ausfalle, nach geeigneten Lösungen suchen. Der
Brexit-Leitfaden von Webinterpret schliesst mit den Worten:
“Für wachstumsorientierte Onlineshop-Betreiber ist die sinnvollste Option, die aktuelle Volatilität zu nutzen und eine proaktive Einstellung für Zukunftspläne zu verfolgen. Wenn Sie einen Onlineshop besitzen… nicht nachlassen, sondern wachsen lassen!“
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