Friday, June 12, 2015

Abstottern mit Scheinrabatten: Handy mit Abo ist meistens zu teuer

Der Internet-Vergleichsdienst Comparis hat es genau ausgerechnet: In den allermeisten Fällen lohnt es sich nicht, ein Mobilfunk-Abo zu lösen, bei dem das Handy gleich mitgeliefert wird. Das neueste Smartphone für einen Franken oder sogar für null Franken – mit solchen Angeboten locken Mobilfunkanbieter Kunden an. Sie versprechen Rabatte von bis zu 900 Franken. Gratis ist das Gerät aber nicht – statt das Telefon auf einmal zu bezahlen, stottert es der Kunde einfach mit der monatlichen Handy-Abo-Rechnung ab. Für jemanden, der das Geld für ein teures Smartphone nicht auf einmal auslegen möchte (oder kann), mag das interessant sein. In fast allen anderen Fällen, lohnt es sich nicht.

Comparis.ch  hat nachgerechnet, ob die Variante «Telefon mit Abo» oder «Abo plus separat gekauftes Telefon» günstiger ist. Als Marktpreis wurde jeweils der Preis berechnet, den man im Handel für das Gerät bezahlt. Die Resultate unterscheiden sich je nach Anbieter. Ziemlich klar ist der Fall bei der Swisscom: Da kann der Kunde nämlich richtig schön Geld sparen, wenn er kein Kombinationsabo kauft, sondern sein Handy selber beschafft. Swisscom bietet unter der Marke M-Budget das «Mobile One-Abo» ohne Gerät an. Die Analyse von comparis.ch zeigt: Über 24 Monate gerechnet spart der Konsument, der sein Handy selber kauft und dann ein  M-Budget-Abo abschliesst, zwischen happigen 580 Franken und 870 Franken im Vergleich zum günstigsten Swisscom-Abo.
Ob auf dem London Eye (Bild) oder in Paris, Rom oder Prag: Cablecom-Kunden zahlen
diesen Sommer in Europa nur 30 Rappen pro Minute an Roaming-Gebühren. 
Auch bei Sunrise lohnt es sich, das Gerät getrennt vom Abo anzuschaffen (mit Ausnahme des Samsung Galaxy A5). Sunrise ist diesbezüglich kundenfreundlich mit strikter Trennung von Abos und Geräten. Es sind zwar Geräte auf Ratenzahlung erhältlich, doch der Kunde muss dafür einen Vertrag abschliessen. Vergleicht man die Gerätepreise von Sunrise mit den Preisen, die man auf dem Markt für dasselbe Gerät bezahlt, zeigt sich auch hier: Der Kunde fährt günstiger, wenn er das Gerät im Handel kauft.
Bei Salt lohnt es sich genau hinzuschauen; Gerät und Nutzungsverhalten entscheiden, was billiger ist.
In 15 von 30 Fällen ist das Gerät mit Abo günstiger, sonst teurer. Berücksichtigt man zusätzlich zu den normalen Salt-Produkten auch «Das Abo», welches nur über die Post vertrieben wird, zeigt sich ein etwas anderes Bild: Durchschnitts- und Vielnutzer fahren meistens günstiger, wenn sie das Gerät auf dem freien Markt besorgen und nicht mit einem Abo von Salt abzahlen. Bei den Wenignutzern kommt es ganz auf das gewählte Gerät an: Bei sieben Handys fährt man besser, wenn man sie in Raten mit dem Abo abbezahlt, bei drei Geräten ist es günstiger, wenn man das Handy separat kauft.
Ein interessantes Detail in diesem Comparis-Vergleich: Viele Mobilfunkanbieter werben mit hohen Rabatten, wenn das Handy in Raten bezahlt wird. Comparis nennt diese Angebote  “Scheinrabatte“ und erklärt, dass die Anbieter viel höhere Handypreise angäben, als im Handel bezahlt werden müssten.
Zusammenfassend kann gesagt werden, dass der Kunde mit dem M-Budget-Angebot von Swisscom und einem separat gekauften Gerät am günstigsten fährt. Allerdings offeriert Swisscom auch das durchschnittlichste teuerste Angebot. Und zwar bei den Abos unter der Marke «Swisscom», bei denen jeweils ein Gerät eingeschlossen ist.
Da UPC Cablecom nur fünf der zehn ausgewählten Geräte verkauft, konnte comparis.ch den Anbieter nicht in der Auswertung berücksichtigen. Bei den Geräten, die UPC Cablecom verkauft, bietet der Kabelnetz-Betreiber aber sehr gute Preise. Bei den drei Nutzerprofilen ist UPC Cablecom in 11 Fällen günstiger als alle anderen untersuchten Angebote, viermal ist UPC Cablecom nur rund 10 Franken teurer als das günstigste Angebot.
Noch ein  Wort zu diesem Anbieter – schliesslich steht die Ferien- und Reisezeit vor der Tür. Wie UPC Cablecom gestern bekanntgab, wird diesen Sommer eine Roaming-Offensive mit Preissenkungen von bis zu 80 Prozent lanciert. Per 1. Juli 2015 gilt bei Cablecom der  Roaming-Einheitstarif von 30 Rappen pro Minute; und zwar für eingehende Gespräche in der EU, für lokale Gespräche innerhalb des EU-Landes und für Gespräche aus der EU in die Schweiz. SMS und mobile Daten kosten ebenfalls nur 30 Rappen pro SMS und pro Megabyte. Vom 1. Juli bis 31. August 2015 werden diese Preise im Rahmen einer Promotion sogar noch halbiert. Da kann man nur sagen: Schöne Ferien!

Monday, June 8, 2015

Sie werden beobachtet - gewöhnen Sie sich daran!

Videotechnologie ist so billig und leistungsfähig geworden, dass es für quasi jeden Anwender möglich ist, qualitativ hochwertige Videos zu erstellen, die so gut wie nichts kosten. Das wirkt sich extrem negativ auf unser aller Privatsphäre aus. Überwachungskameras an Hauseingängen und Kreuzungen, in Hotellobbys, Tiefgaragen, Geschäftshäusern, Restaurants, Verkaufsläden, Banken und andernorts, wo wir noch nicht mal eine Ahnung davon haben, sind nur die Spitze des Eisbergs. Dann gibt es ja auch noch Drohnen, die die Welt von oben filmen. Und natürlich Dashcams, die bald in jedem zweiten Auto angebracht sind. Sogar im Wald gibt es Überwachungskameras, die manchmal nicht nur Füchse und Hasen, sondern ganz unerwartete Szenen aufzeichnen!

Wer auf Google nach Dashcams sucht, findet unzählige Modelle, viele
für weniger als 100 Franken.                                            Google Screengrab
Man realisiert es erst, wenn mal wieder etwas Schlimmes passiert – ein grosser Unfall, ein Terroranschlag, eine andere Katastrophe. Noch vor wenigen Jahren existierten in solchen Fällen oft keine oder nur wenige, zufällige Bilddokumente derartiger Ereignisse. Pressefotos und Fernsehaufnahmen, die kurz nach der Katastrophe angefertigt wurden, waren oft die einzigen Bildquellen. Heute ist das anders. Quasi alles ist dokumentiert – das Smartphone als Tool dafür, haben wir alle immer in der Tasche. So stehen wir also unter ständiger Beobachtung – und merken es nicht mal.
Doch dieser Raster wird in den nächsten Jahren immer enger werden, weil sich die Technologie weiterentwickelt, und weil sich die Gesellschaft nicht gegen die damit einhergehende Überwachung wehrt.
Ein Beispiel dafür sind Dashcams, die heute für weniger als 100 Franken von jedem Autofahrer gekauft und an die Frontscheibe montiert werden können. Solche Kameras laufen ständig – wer ihnen in die Quere kommt, wird aufgenommen und verliert damit potentiell seine Privatsphäre. In der Schweiz will sich jetzt immerhin der Bundesrat mit dem Thema befassen. Zitat aus dem Tagi:
“Sie filmen die Strasse, Autos sowie ­ahnungslose Passanten. Und sie filmen immer öfter. Autofahrer installieren vermehrt eine sogenannte Dashcam an ihrer Frontscheibe. Doch sind die Aufnahmen auch erlaubt? Oder verletzen sie das Persönlichkeitsrecht der Aufgenommenen? Solcher Fragen soll sich der Bundesrat jetzt annehmen. Einen entsprechenden Vorstoss hat der Ständerat gestern einstimmig gutgeheissen. Er verlangt einen Bericht über die Risiken von Dashcams, Drohnen-, Handy- und anderen Kameras…“
Eigentlich ist ja die Gesetzeslage klar: Es ist nicht erlaubt, Videos, auf denen andere Privatpersonen (Verkehrsteilnehmer) zu erkennen sind, zu veröffentlichen. Wie wirkungsvoll dieses Gesetz ist, zeigt ein Blick auf Youtube. Wer über einen weiteren Abbau der Privatsphäre besorgt ist, wird also über die neusten Anstrengungen der Gesetzgeber kaum den Atem anhalten.
Inzwischen hat die ständige Überwachung nämlich sogar im Wald Einzug gehalten, wie ein Österreichischer Politiker am eigenen Leib erfuhr:
“Ein Kärntner Kommunalpolitiker ist laut ORF Kärnten bei einem Schäferstündchen im Wald fotografiert worden - von einer Kamera zur Wildbeobachtung. Abseits von Spötteleien löste dieser Fall umgehend auch eine Debatte zur Praxis der elektronischen Waldüberwachung auf, insbesondere da die Aufstellung der Geräte eigentlich genehmigungspflichtig ist und Passanten durch Schilder vorgewarnt werden müssten. Glück für den umtriebigen Politiker: Die inkriminierenden Bilder landeten vorerst nicht in der Öffentlichkeit.“


Wednesday, June 3, 2015

Windows 10: Möchten Sie schon mal reservieren?

Man könnte meinen, die ganze Welt habe nur darauf gewartet, dass Microsoft endlich, endlich Windows 10 publiziert. Da dies offensichtlich nicht so ist – ich kenne niemanden, der mit angehaltenem Atem auf das neue Betriebssystem harrt – dürfen wir aufgrund der flächendeckenden Berichterstattung davon ausgehen, dass nun auch Microsoft endlich die Kunst des grossen Medienhypes  zu beherrschen gelernt hat. Da wollen natürlich auch wir keine Spielverderber sein, und erklären im Folgenden, was Sie wissen müssen.

Wer kriegt welche Version von Windows 10? Zum Vergrössern bitte auf die
Illustration klicken.                                                                  Quelle: Microsoft
Da ist doch gestern plötzlich ein neues Symbol in meinem Taskbar aufgetaucht. Dahinter versteckt sich eine Aufforderung von Microsoft, das neue Windows 10 doch bitte jetzt schon zu “reservieren“, damit es dann Ende Juli, wenn es verfügbar ist, so schnell wie möglich auf den PC geladen werden kann.
Wir habe uns dazu entschieden, vorläufig abzuwarten – unser Windows 7 Pro läuft hervorragend, und man weiss ja, dass man an einem funktionierenden System besser nicht herumfummeln soll. Millionen von Usern geht es ganz ähnlich, doch diesmal hat Microsoft strategische Massnahmen ergriffen, die uns dazu bewegen sollen, eher früher als später doch noch umzurüsten. Das Argument ist ein starkes: Wer Windows 7 oder 8 innerhalb eines Jahres nach der Veröffentlichung am 29. Juli mit der neuen Version ersetzt, kann dies gratis tun.
Doch der Reihe nach.
Die Systemanforderungen von Windows 10 sind nicht enorm:

  • Prozessor: Prozessor oder SoC mit mindestens 1 GHz
  • RAM: 1GB für 32-Bit oder 2GB für 64-Bit
  • Festplattenspeicher: 16 GB für 32-Bit-Betriebssystem oder 20 GB für 64-Bit-Betriebssystem
  • Grafik-Karte: DirectX 9 oder höher mit WDDM 1.0 Treiber
  • Bildschirmauflösung: 1024×600

In diesem Zusammenhang gibt Microsoft einige “wichtige Hinweise”, die auf der Website nachgelesen werden können. Zum Beispiel:
“Anwendungen, Dateien und Einstellungen werden während der Aktualisierung migriert. Einige Anwendungen oder Einstellungen können eventuell bei der Migration nicht berücksichtigt werden.
Antivirus- und Antimalwareanwendungen werden während der Aktualisierung durch Windows daraufhin geprüft, ob ihr Abonnement aktuell ist. Windows deinstalliert die Anwendung und behält die Einstellungen bei. Nachdem die Aktualisierung fertiggestellt ist, installiert Windows die neueste Version mit den Einstellungen von vorher. Ist das Abonnement nicht aktuell, wird die Aktualisierung Windows Defender aktivieren…“
Microsoft listet ausserdem eine ganze Reihe von nicht länger unterstützten Funktionaliäten auf – zum Beispiel gibt es in Windows 10 kein Windows Mediencenter mehr – wer DVDs abspielen will, braucht eine extra Software dazu (die aber heute schon mit den meisten PC mitgeliefert wird).
Soweit so gut.
Wir können also ab 29. Juli Windows 10 auf unseren PC laden (entweder als Upgrade) oder als neues Betriebssystem. Kosten tut’s auch nichts. Aber was hat es denn nun mit dieser Aufforderung zum Reservieren an sich?
Das Windows 10-Symbol, das gestern plötzlich im Taskbar aufgetaucht ist, ist eigentlich eine App, die beim Start überprüft, ob der PC für Windows 10 gut genug ist ausserdem wendet Microsoft damit eine Vorgehensweise an, die in der Gamingindustrie schon verbreitet ist, wie der Stern erklärt:
“Die Reservierungs-App lädt außerdem bereits Tage vor dem Marktstart Teile von Windows 10 herunter. Das hat den positiven Effekt, dass nicht alle Nutzer am gleichen Tag die Software herunterladen und so die Microsoft-Server dem Ansturm standhalten dürften. Viele Spielehersteller setzen seit Jahren auf diese Vorgehensweise. Die Installationsdatei ist "PC World" zufolge etwa drei Gigabyte groß. Die Installation beträgt je nach System 20 bis 60 Minuten.“

Monday, June 1, 2015

Verstopft Netflix schon bald die Datenautobahn?

Die Erfolgsstory des Videostreaming-Dienstes Netflix ist beeindruckend: In den USA ist das Unternehmen schon fast in jedem zweiten Haushalt, und weltweit beziehen zwischen 60 und 70 Millionen Abonnenten ihre Videos von Netflix. Das seien gerade mal ein Prozent aller Smartphone-User, vermerkt Reed Hasting, Gründer und Miteigentümer des Unternehmens. Das Netflix-Potential ist also absolut enorm – nur schade, dass der Erfolg jetzt schon zu Staus im Internet führt.

Mit Netflix schwappt eine Welle amerikanischer "TV-Kultur" auf Europa und die
Schweiz über. Das Angebot braucht viel Platz im Internet.                            Netflix
Auch im Internet gibt es Stosszeiten. Diese entsprechen ziemlich genau jenen Abendstunden, während denen sich die Familie im vordigitalen Zeitalter vor den Fernseher gesetzt hat, um sich anzuschauen, was von den TV-Sendern gerade serviert wurde. Heute sind diese Abendstunden dem Video-Streaming gewidmet – meistens durch Netflix. Eine neue Untersuchung des Networkspezialisten Sandvinezeigt, dass Netflix während dieser Spitzenzeiten in den USA rund 37 Prozent aller Bandbreiten auffrisst. Dazu kommen weitere Streaming-Anbieter, wie zum Beispiel HBO, die zusätzliche vier Prozent der Bandbreite für sich beanspruchen wenn’s brummt – zum Beispiel beim Start der neuen Game-of-Thrones-Saison.   
Was bedeutet dieser enorme Datenverkehr für die Zukunft des Internets?
Wissenschaftler sagen voraus, dass die Daten in etwa fünf Jahren im Stau des Internets stecken bleiben werden – falls die Entwicklung wie bis anhin weitergeht und keine technischen Verbesserungen getroffen werden. Momentan haben die Hauptstränge des weltweiten Internets, auch “Backbone“ genannt, eine Kapazität von rund 100 Terabits pro Sekunde (ein Terabit entspricht 1‘000 Gigabits). Da scheint die Streaming-Kultur jetzt schon manchmal an ihre Grenzen zu stossen.
Bei Netflix nimmt ein einstündiger Film in niedriger Auflösung etwa 1 Gigabyte in Anspruch. Wer sich das Video in HD anschaut verbraucht schon 3 Gygabyte, Ultra-HD braucht 7 Gigabyte. Kein Wunder wenn sich bei diesen Datenbezügen von Millionen von Usern mal was staut. Verschiedene Leser hätten sich nach der Einführung von Netflix über langsamere Verbindungen beklagt, berichtet beispielsweise eine grosse Österreichische Zeitung:
“Ob an den subjektiven Einschätzungen etwas dran ist, konnte nicht festgestellt werden. UPC [ein Provider] wollte auf Anfrage keine Informationen über diese Daten herausgeben. Was man jedoch im Hinterkopf haben sollte: bei Kabelanbietern werden Bandbreiten geteilt. Wenn in einer Gegend also beispielsweise viele UPC-Nutzer in den Abendstunden Netflix nutzen, sinkt die Bandbreite für die einzelnen Kunden. Ihre Internetverbindung wird langsamer.“
Auch Gamer sind von dieser Entwicklung mitbetroffen – und tragen selber dazu bei. Wie nämlich die neue Sandvine-Studie gemessen hat, kann die Neuausgabe eines Computerspiels zu gewaltigen Datenströmen führen. Beim Kriegsspiel “Call of Duty: Advanced Warfare“ nahmen die Gamer am Tag der Veröffentlichung der neusten Folge ganze 12 Prozent der Internet-Kapazitäten in Anspruch.



Friday, May 29, 2015

Sitzungen mit Smartphones: simsen, gamen, twittern und shoppen!

Die meisten Sitzungen, zu denen wir im Laufe eines Arbeitstages eingeladen werden, sind nicht sehr ergiebig oder gar langweilig – um es mal milde auszudrücken. Doch dafür gibt es heute das perfekte Ablenkungsmittel: Ihr Smartphone. Genau dafür wird das schlaue Handy während vieler Meetings denn auch genutzt: WhatsApp, SMS, Facebook und Co. bieten hervorragende Möglichkeiten, dem Sitzungsleiter oder der Kollegin mit der Präsentation nicht zuhören zu müssen. Schauen Sie bei Ihrem nächsten Meeting über Ihre Schulter – ihr Nachbar ist wahrscheinlich gerade dabei, einige wichtige Online-Einkäufe zu tätigen.

Zum Vergrössern bitte anklicken.
Eine brandneue repräsentative Studie des deutschen Digitalverbandes Bitkom zeichnet ein doch ziemlich unproduktives Bild der Aktivitäten in unseren Sitzungszimmern. Vier von zehn Sitzungsteilnehmern erledigen ihre privaten Dinge mit dem Smartphone während der Besprechungen; sechs Prozent kaufen gar online ein! Seltsamerweise geben aber auch 75 Prozent der Befragten an, dass sie dieses Verhalten störend finden.
Das Smartphone ist also für sehr viele Arbeitnehmer eine willkommene Ablenkung in dienstlichen Besprechungen, obwohl zwei Drittel der Befragten das unhöflich finden, und 41 Prozent meinen, dass darunter die Qualität des Meetings leidet. Hingegen findet immerhin jeder Fünfte, dass die Ablenkung mit dem Smartphone “heutzutage normal“ sei.
Wer sein Smartphone während des Meetings für private Dinge nutzt, liest oder beantwortet überwiegend private Nachrichten wie E-Mails, WhatsApp-Nachrichten oder SMS (67 Prozent). Fast jeder dritte Sitzungsteilnehmer nutzt soziale Netzwerke wie Facebook oder Twitter, jeder Vierte spielt oder liest aktuelle Nachrichten im Netz; 15 Prozent informieren sich über Sportergebnisse und 6 Prozent kaufen mit ihrem Smartphone während der Besprechung auf Online-Shopping-Portalen ein…
Es scheint also ziemlich klar zu sein, wie man die Kollegen dazu bringen könnte, sich im Meeting zu konzentrieren: das Smartphone draussen lassen oder zumindest abschalten.
Das sei nicht ganz so einfach, sagt Bitkom Geschäftsführer Bernhard Rohleder:
“Das Smartphone ist inzwischen für viele Nachrichtenzentrale, Adressbuch, Kalender und Notizbuch. Es in der Besprechung einfach auszuschalten und wegzulegen, ist für viele kaum möglich und würde gerade auch von jenen nicht akzeptiert, die umgekehrt ganz selbstverständlich dringende dienstliche Belange auch in der Freizeit oder sogar im Urlaub erledigen. Umso wichtiger ist es deshalb, dass es soziale Spielregeln gibt, wann und wie die Geräte genutzt werden.“
Uns scheint, dass es diese Spielregeln eigentlich schon lange gibt; sie haben viel mit Höflichkeit und Respekt  zu tun.

Seinen Gegenüber nicht mit dem Smartphone vor den Kopf zu stossen, ist übrigens nicht nur während Sitzungen empfehlenswert .Wenn Sie Ihre Smartphone-Etikette also wieder mal auffrischen möchten, können Sie das hier tun – aber bitte nicht während dem nächsten Meeting.

Tuesday, May 26, 2015

Recht auf Vergessen? Was im Netz ist, bleibt im Netz (meistens)

Als Google ziemlich vor einem Jahr vom Europäischen Gerichtshof aufgefordert wurde, Suchergebnisse, die sensible persönliche Daten enthalten, auf Verlangen von Bürgern zu löschen, war das eine Sensation und ein potentiell teurer Rückschlag für das Suchmaschinenunternehmen. Die Europäischen Richter hatten das Recht zum Vergessenwerden legalisiert. Ein Jahr später sieht es ganz so aus, als ob das Recht zum Vergessen in vielen Fällen eher vergessen werden kann.

Das Recht auf Vergessen funktioniert nicht oft - nicht nur wer mit der Konkurrenz
sucht, wird oft fündig.                                                                    Screenshot via Bing
Es tönte vielversprechend, was die Richter im Mai 2014 von sich gaben. Es gebe ein Recht zum Vergessenwerden, betonten sie und urteilten in einem Fall, der schon etwas zurücklag, wie die FAZ berichtete:
“Ein Spanier hatte sich bei der Datenschutzbehörde seines Landes über Google beschwert, weil er seine Privatsphäre verletzt sah. Wenn er seinen Namen googelte, fand er Hinweise auf eine Zwangsversteigerung seines Hauses, die 15 Jahre zurücklag: In Googles Trefferliste stand ein Link auf einen Beitrag der Tageszeitung La Vanguardia aus dem Jahr 1998. Dort wurde die Versteigerung eines Grundstücks angekündigt, weil der Mann zu viele Schulden bei der Sozialversicherung angehäuft hatte. […] Der Streit um Google kam bis zum Europäischen Gerichtshof. Die Richter verpflichteten Google, die Seiten aus der Ergebnisliste zu streichen. Das Gericht sieht Suchmaschinen nicht länger nur als Transporteur der Daten. Als Verarbeiter seien sie dafür mitverantwortlich, was mit den Daten geschieht…“
Schon damals war aber klar, dass die Richter zwar von Google verlangen konnten, dass Suchergebnisse über bestimmte Menschen nicht mehr aufgelistet werden. Die entsprechenden Artikel müssen hingegen aufgrund dieses Urteils nicht aus dem Internet entfernt werden.
Die Folgen dieses eher realitätsfremden Urteils überraschen nicht.
Die meisten Inhalte, die von Google nicht mehr angezeigt werden, können nämlich im Netz weiterhin problemlos gefunden werden – zum Beispiel wenn man mit einer anderen Suchmaschine danach sucht. Aber nicht nur dann: Zeitungen wie der britische Telegraph veröffentlichen zum Beispiel eine ständig aktuell gehaltene Liste aller Artikel (mit Kurzbeschreibung und entsprechenden Namen), die von Google aus den Resultaten entfernt wurden. Dadurch tauchen die entsprechenden Namen auch in einer Google-Suche wieder auf, oft sogar mehrfach.
Auch in der Schweiz hat Google aufgrund des Europäischen Urteils schon Resultate entfernt, wie die NZZ vor einigen Monaten berichtete:
“Das Urteil des Europäischen Gerichtshofs stiess gerade auch in den Massenmedien auf Kritik, weil es die Informationsfreiheit zugunsten der Privatsphäre einschränkt. Diverse Medienorgane machten es in den vergangenen Monaten publik, wenn sie von einer Löschaktion betroffen waren. In der Schweiz sind die Folgen bisher noch begrenzt. Drei Artikel der NZZ sind aus den Suchergebnissen von Google gestrichen worden.“
Diverse Medienorgane hätten seit dem Urteil bereits öffentlich darauf aufmerksam gemacht, dass sie von einer Löschaktion betroffen worden seien - mit der Absicht, auf das Recht auf Informationsfreiheit zu pochen, heisst es in einem anderen Artikel. Zitat:
“Trotz den Löschaktionen sind die betroffenen Artikel weiterhin auch über die europäischen Google-Adressen auffindbar. Versteckt bleiben sie bloss, wenn ein Suchender den «nackten» Namen einer Person eingibt. Wer etwas komplexere Suchverfahren einsetzt, kommt darum immer noch zu einem umfassenderen Ergebnis.“
Das Recht auf Vergessen im Internet scheint in der Durchsetzung also sehr unrealistisch zu sein.
Google hat aber bereits weit über hunderttausend Gesuche geprüft – und vielen auch stattgegeben.  Womit sich der Internetriese dank den Europarichtern sozusagen zum Suchmaschinengerichtshof gemausert hat, der entscheidet, was angezeigt wird und was nicht. Ein kleiner Trost bleibt: Es funktioniert ja meistens nicht.

Sunday, May 24, 2015

Marktwirtschaft, Gier und die digitale Gesellschaft

Wo hört die nutzbringende Marktwirtschaft auf, und wo fängt die Gier an? Das Internet hat Geschäftsmodelle möglich gemacht, die das Potential haben, in kürzester Zeit althergebrachte Geschäftsmodelle zu zerstören und traditionell gewachsene soziale Strukturen zu bedrohen – wie zum Beispiel den Fahrdienst Uber oder den Vermietungsdienst Airbnb. Davon profitieren vorerst mal die Kunden – durch ein besseres, grösseres und günstigeres Angebot – genau wie es im Ökonomielehrbuch steht. Allerdings zeigt sich, dass das rasante Wachstum dieser Dienste auch drastische Folgen haben kann.

Sicht auf den Eiffelturm: Die Pariser Stadtverwaltung schätzt, dass bis zu 30'000
Wohnungen illegal über Airbnb vermietet werden.                                     Bild PfW
Das digitale Geschäftsmodell hat sowohl für Uber als auch für Airbnb zu enormem Wachstum geführt. Investoren glauben an ein gewaltiges Potential; Airbnb soll heute, sieben Jahre nach der Gründung, 20 Milliarden US-Dollar wert sein. Ähnliches gilt für Uber: Das Unternehmen ist sechs Jahre alt und wird gemäß Wall Street Journal bereits auf einen Wert von 41 Milliarden US-Dollar geschätzt. (Wie seriös solche Bewertungen sind, und wie sie zu Stande kommen, ist eine andere Geschichte, deren wir uns bei Gelegenheit annehmen werden.)
Beide Unternehmen funktionieren auf einer ähnlichen Basis: Sie vermitteln Dienstleistungen per digitalem Medium, die sehr gesucht sind und mit dem Smartphone, dem Tablet oder dem PC unkompliziert und günstig gebucht werden können. Ausserdem bedienen sie zwei Eigenschaften, welche einen grossen Teil unseres Verhaltens bestimmen: nämlich Bequemlichkeit und Preisbewusstsein – oder gar Geiz. Doch der Reihe nach.
Airbnb hat seinen Namen eigentlich von der Idee, bei jemandem auf der Luftmatratze zu übernachten – mit Frühstück. Wikipedia erklärt:
“Private Vermieter vermieten ihr Zuhause oder einen Teil davon unter Vermittlung des Unternehmens, jedoch ohne dass Airbnb rechtliche Verpflichtungen übernimmt. Von der Gründung im Jahr 2008 bis zum Juni 2012 wurden nach Angaben des Unternehmens mehr als zehn Millionen Übernachtungen über Airbnb gebucht. Kritik entzündete sich daran, dass viele der Vermieter keine Steuern auf ihre Einnahmen zahlen und dass sich nicht mehr nur private Gastgeber, sondern umfangreiche kommerzielle Strukturen dahinter entwickelt haben[…] Nach eigenen Angaben stehen auf der Website über eine Million Inserate in 190 Ländern zum Angebot.“
Tatsächlich scheint das Geschäft hervorragend zu funktionieren, auch wenn es hin und wieder mal schlechte PR gibt.
Nun regt sich aber in vielen Städten grundsätzlicher Wiederstand gegen jene, die über Airbnb kommerziell vermieten. Zum Beispiel in Paris, wie die Welt berichtet:
“Anwohner beklagen sich auch über Lärm, über rücksichtslose Gäste, die spätnachts ihre Parisbegeisterung hinausgrölen oder mit ihren Koffern durch kostbare Treppenhäuser rumpeln und die Wände zerkratzen. Fleischereien und Fischläden schließen, weil sich die neu gemischte Klientel im Viertel mehr für Andenken als für Rinderkoteletts und Steinbutt interessiert. Bäckereien verwandeln sich in Boutiquen, Apotheken in Restaurants. Und nur Touristen gönnen sich ein süßes Gebäckteilchen für sieben Euro, das eine Bäckereiboutique wie Profiterole Chérie verkauft, als wäre es Schmuck.
Am meisten aber wird der fortschreitende Verlust gewachsener Sozialstrukturen bedauert: "Man fühlt sich wie im Hotel", beklagt eine Bewohnerin der Rue Vieille du Temple, die am Musée Picasso vorbeiführt. Von den 40 Wohnungen in ihrem Haus sind inzwischen zehn regelmäßig an Touristen vermietet.“
Auch Uber, der Fahrdienst für Leute, die besseren Service und tiefere Preise suchen, als sie von einem registrierten Taxiunternehmen bekommen, hat Probleme. Taxifahrer wehren sich; inzwischen ist Uber vielerorts, vor allem in hochregulierten Ländern wie Frankreich oder Deutschland, wo Gewerkschaften Einfluss auf die Regierungen ausüben können, ganz  oder teilweise verboten. In den USA aber boomt das Geschäft, und Artikel, wie jener der heute Sonntag in der New York Times zum Thema publiziert wurde, kurbeln das Geschäft weiter an.
Trotz aller Versuche, den Markt einzuschränken, ist nicht anzunehmen  - und wohl auch nicht wünschenswert - dass derartige Unternehmen auf die Dauer in die Schranken gewiesen werden können, denn die User wollen nicht mehr darauf verzichten. Oder wie es John Naughton in der Britischen Zeitung The Guardian formuliert: “Bequemlichkeit macht Heuchler aus uns allen.“
Er hat wohl recht. Wenn uns jemand Bequemlichkeit bietet, dann nehmen wir sie meistens gerne an – auch wenn wir persönlich mit unserer Privatsphäre dafür bezahlen oder andere Menschen Nachteile dafür in Kauf nehmen müssen.