Screengrab Amazon |
Amazon, der
grösste Online-Händler der Welt gibt weltweit 700 Millionen Dollar im Jahr aus,
um Betrug
bei Online-Bewertungen vorzubeugen, beziehungsweise aufzudecken. Nach
eigenen Angaben hat das Unternehmen im ersten Corona-Jahr 2020 weltweit mehr
als 200 Millionen gefälschte Produktrezensionen auf seinen Webseiten gelöscht. Amazon
geht auch verstärkt gerichtlich gegen Agenturen vor, die falsche oder erfundene
Bewertungen verkaufen.
In Europa im Allgemeinen und in Deutschland im Speziellen müssen Online-Händler
jetzt den Bewertern von Gesetztes wegen genauer auf die Finger schauen. Die
Zeit berichtet:
«Eigentlich kommt das neue Gesetz zu einem guten Zeitpunkt: Der Einkauf im Internet boomt, spätestens seit Beginn der Corona-Pandemie. Inzwischen geht jeder siebte Euro, den Menschen in Deutschland für Lebensmittel, Elektronik, Möbel und Bekleidung ausgeben, an den Onlinehandel. Bewertungen dienen häufig als zielgerichtete Produktwerbung kurz vor dem Kaufabschluss, das kurbelt die Umsätze ordentlich an. Da wächst auch der Anreiz für Unternehmen, online ein bisschen nachzuschönen, um statt der 3,5 Sterne vielleicht 4 Sterne zu erzielen. Besonders kostspielig ist das nicht, schon ab etwa zehn Euro gibt es eine falsche Bewertung zu kaufen.»
Das neue
Gesetzt will also die Konsumenten durch klare Informationspflichten schützen.
Es werden Strafen in der Höhe von 50'000 Euro angedroht.
«Online-Marktplätze müssen künftig angeben, ob die von ihnen gelisteten Angebote von einem Unternehmen oder von Verbrauchern stammen. Vergleichsportale und andere Vermittlungsdienste müssen über Kriterien und Gewichtung für das Ranking angebotener Waren und Dienstleistungen informieren. Dabei müssen sie offenlegen, wenn das Ranking durch Werbung oder Zahlungen beeinflusst wird. Veröffentlicht ein Unternehmen Bewertungen, muss es die Kunden darüber aufklären, ob und wie es sicherstellt, dass die Bewertungen tatsächlich echt sind. Gefälschte Bewertungen sind laut Gesetz ausdrücklich verboten […] Käufer, die durch verbotene Geschäftspraktiken geschädigt werden, haben in Zukunft einen Anspruch auf Schadenersatz. Das heißt: Wurden Käufer zu einer geschäftlichen Entscheidung veranlasst, die sie sonst nicht getroffen hätten und infolgedessen einen Schaden erlitten haben, besteht Anspruch.» (bundesregierung.de)