Sunday, January 17, 2021

Brauchen wir eine digitale Identität?

Am 7. März können die Schweizer an der Urne darüber bestimmen, ob sie eine digitale Identität wollen, die vom Staat reguliert und von privaten Unternehmen technisch umgesetzt werden soll. Die E-ID soll eine vom Bund anerkannte elektronische Identität schaffen und es möglich machen, sich im Internet eindeutig und sicher zu identifizieren. 

 

 Es gibt zahlreiche Länder, die elektronische Identitätskarten ausstellen – auch in der EU. Diese unterscheiden sich allerdings stark im Leistungsumfang. Die Schweizer E-ID  soll es möglich machen, sich nach Bedarf online zu identifizieren – ob bei staatlichen oder privaten Stellen, wie Online-Shops. Wer über private oder staatliche Internetportale Waren oder Dienstleitungen beziehen will, muss sich in der Regel identifizieren. Dafür werden heute oft Benutzername und Passwort eingesetzt. Deshalb haben Bundesrat und Parlament ein Gesetz ausgearbeitet, das die Grundlage für eine vom Bund anerkannte elektronische Identifizierungsmöglichkeit (E-ID) schafft. Mit der staatlich kontrollierten E-ID können künftig auch Angebote einfach im Internet genutzt werden, für die bisher oft ein Erscheinen vor Ort notwendig war, beispielsweise Handy-Abo abschliessen, ein Bankkonto eröffnen oder einen Strafregisterauszug bestellen. Die E-ID ist freiwillig.

Doch gegen das Gesetz wurde das Referendum ergriffen. Die Gegner kritisieren die Aufgabenteilung zwischen Staat und Privaten. Die Befürworter betonen, dass der Bund mit dem neuen E-ID-Gesetz jedoch seine hoheitlichen Aufgaben behält. Er überprüft und bestätigt anhand seiner Register die Identität der einzelnen Personen. Die technische Umsetzung und den Betrieb der E-ID überlässt er E-ID-Anbietern, die sich staatlich anerkennen lassen müssen und kontrolliert werden. Anbieter können Unternehmen, Kantone und Gemeinden sein. 

Das E-ID-Gesetz soll aber auch sicherstellen, dass Konsumentinnen und Konsumenten für einfache Käufe im Internet weiterhin keine E-ID benötigen. Der Datenschutz im E-ID-Gesetz geht über die Vorgaben des Datenschutzgesetzes hinaus, die E-ID ist damit sicherer als herkömmliche Logins. Daten dürfen immer nur mit der ausdrücklichen Zustimmung der E-ID nutzenden Person weitergegeben werden. E-ID-Anbieterinnen ihrerseits dürfen die Daten nur für Identifizierungen verwenden. Es ist verboten, sie für andere Zwecke zu nutzen oder an Dritte weiterzugeben, auch nicht an die Online-Dienste. Die Daten müssen in der Schweiz gespeichert werden. 

Die Behörden gehen davon aus, dass dank der E-ID vieles im Internet einfacher, praktischer und sicherer wird. Darum sei das E ID-Gesetz auch ein Schlüssel für die weitere Digitalisierung der Schweiz. Dank dieser wichtigen, staatlich regulierten Basisdienstleistung würden neue Angebote und Möglichkeiten entstehen. Dies komme den Bürgerinnen und Bürgern zugute und stärke den Wirtschaftsstandort Schweiz.


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