Leise rieselt der Schnee, die Kinder freuen sich auf die Bescherung, und die Paketdiebe haben Hochsaison. Was in der Schweiz noch keine besorgniserregende Ausmasse angenommen hat, ist in den USA zu einem derartig grossen Problem geworden, dass sich daraus eine ganze Industrie entwickelt hat, die unter dem Titel “Wie Sie sich vor Paketdieben schützen können“ entsprechende Produkte verkaufen oder Ratschläge erteilt. Kein Wunder: Im letzten Jahr gaben 26 Millionen Amerikaner an, dass ihnen ein Paket gestohlen worden sei. So überrascht es nicht, dass einige Online-Shopper zu ungewöhnlichen Massnahmen greifen, um ihr Eigentum zu schützen. Da gibt es den einfallsreichen Tüftler in Tacoma, im Bundesstaat Washington, der eine Paketattrappe gebastelt hat, welche die Möchtegerndiebe mit einem lauten Knall erschreckt, wenn sie ihre Beute mitnehmen wollen. Nicht ganz so aufwendig, aber ebenfalls einfallsreich, will ein Shopper in Kalifornien die dreisten Diebe abschrecken: Er legt Köderpakete vor seine Haustür, die ganz einfach mit abstossendem Abfall gefüllt sind.
Natürlich gibt es auch zivilisiertere Methoden, den Räubern das Handwerk zu legen. Mangel an Ratschlägen gibt es nicht. Sowohl auf Social Media als auch in zahlreichen Publikationen wird dem Publikum nahegelegt, sich mit Überwachungskameras und Video-Türklingeln auszurüsten - oder ganz einfach, das Haus viel besser zu beleuchten, den Hund zu trainieren oder die Nachbarn um Mithilfe zu bitten. Ebenfalls empfohlen wird eine einfache Technologie, die dem Lieferanten anzeigt, wo er sein Paket zu deponieren hat, nämlich auf einem elektronischen Schalter, der bei unautorisiertem Zugriff einen Alarm auslöst.
Wenn Ihnen in der Schweiz ein Paket gestohlen wird, fragen Sie sich wahrscheinlich, wer für den Schaden aufkommt. "Ist das Paket im Milchkasten des Empfängers deponiert, endet der Transportauftrag der Post – und damit auch die Haftung", sagt die Mediensprecherin der Post. Der Schaden könne also nicht einfach auf die Post abgewälzt werden. Die Post haftet nämlich nur, wenn das Paket nicht korrekt zugestellt wurde. Zum Beispiel, wenn ein Paket für den Milchkasten zu gross ist und der Pöstler es einfach in den Hauseingang stellt, statt es wieder mitzunehmen.
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