Friday, August 26, 2016

Google will weniger aufdringliche Pop-up-Werbung

Wer sich im fast unendlich grossen Internet behaupten will, muss bei Google mit einem guten Suchranking gefunden werden – wer auf den hinteren Rängen landet, hat nichts mehr zu bestellen.  Ab  nächstem Jahr wird Google auch Pop-up-Werbung mit einbeziehen, wenn die Suchresultate angezeigt werden. Wer mit Werbenachrichten zu viel Inhalt verdeckt, wird abgestraft.

So geht's nicht: Drei Beispiele von Google, die aufdringliche Pop-up-Werbung
zeigen. 
Für Anwender sind die neusten Google-Regeln betreffend aufdringlicher Pop-up-Werbung eigentlich eine gute Nachricht – wer will schon zuerst ein unerwünschtes Fenster wegklicken, bevor er die gewünschten Inhalte sieht. Dass diese Massnahme von Google aber nicht überall gut ankommt, zeigt die Reaktion der Marketing-Branche. So schreibt das Marketing-Portal haufe.de:
“Google ist gestern mit einer guten und einer schlechten Nachricht um die Ecke gekommen. Die Gute: Mittlerweile sind 85 Prozent aller Seiten nach Google-Kriterien "mobile-friendly". Die Schlechte: Google nimmt jetzt aufdringliche Pop-ups und Interstitials ins Visier und will diese ab Anfang Januar mit einem schlechteren Ranking in der Mobile Search abstrafen.“
Diese Bewertung der Marketing-Spezialisten zeigt, dass aufdringliche Pop-up-Fenster immer noch vielerorts als notwendiges Marketing angesehen werden. Bei Google sieht man das offensichtlich nicht so, wie die Netzwoche erklärt:
“Schlecht seien Pop-ups, die den Hauptinhalt einer Website verdecken, zum Beispiel direkt nach dem Klick auf ein Suchresultat, oder während des Browsens einer Website. Ein Pop-up sei immer dann schlecht, wenn der Nutzer es zuerst wegklicken müsse, um den "main content" auf einer Website zu sehen. Laut Google gibt es aber auch Pop-ups, die okay sind. Ein Beispiel seien Handlungsaufforderungen, die der Nutzer bestätigen müsse, etwa sein Alter, oder den Einsatz von Cookies. Auch Log-ins für Paywalls oder die Anzeige versteckter Inhalte seien in Ordnung. Der Einsatz von Bannern, die nur einen Teil des Bildschirms verdecken und vom Nutzer einfach weggeklickt werden können, sei ebenfalls erlaubt. Als Beispiel nennt Google die Installationsdialoge für Apps in Safari und Chrome.“
Die NZZ nennt Googles neue Regel gar “Adblocker light“ und erinnert daran, dass Google selber auch sehr stark im Werbegeschäft ist:
“Teil der Wahrheit ist aber auch, dass Google und Facebook das Geschäft mit digitaler Werbung beherrschen. Abzuwarten bleibt, wie Wettbewerbshüter Googles nun verkündete Neuerung sehen werden. Denn klar ist: Wer bei Google Werbung bucht, dessen Seiten werden nicht herabgestuft.“
 Apropos Adblocker: Ob  wohl jene aufdringlichen Pop-Ups, die uns dazu auffordern, den Adblocker auszuschalten, auch als störend eingestuft werden sollen?

No comments:

Post a Comment