Auf Youtube sind Dashcam-Videos sehr beliebt - und es gibt sie trotz Dartenschutzbedenken auch aus der Schweiz. Youtube Screengrab |
“Datenschützer Adrian Lobsiger hat zwar Verständnis dafür, dass Dashcam-Aufnahmen bei schwerwiegenden Delikten verwendet werden sollen. Doch die Folge dürfe nicht sein, dass solche Aufnahmen dann auch bei alltäglichen Verkehrsdelikten als Beweismittel verwertet würden. «Das wäre inakzeptabel», sagt er. «Dann wird das datenschutzwidrige Beschaffen im Prinzip salonfähig und dann wird Bürgerüberwachung salonfähig.“ (SF1)
Lobsiger ist also nicht dafür, dass bei sogenannten “alltäglichen Verkehrsdelikten“ auf klare Beweise zugegriffen werden kann - aus Prinzip. Nach dem Motto: Privatsphäre geht vor Recht.
Natürlich ist es der Job des Datenschutzbeauftragten, sich um die Privatspäre der Bürger zu kümmern. Allerdings sieht es nicht so aus, als ob Dashcams die grosse Bedrohung darstellen, wenn es um die allgegenwärtige "Bürgerüberwachung" geht. Diese scheint vielerorts längst salonfähig zu sein. (Die Überwachung fängt schon früh an: Allein in Zürich überwachen mehr als 800 Kameras die Schulhäuser.)
Das Bundesgericht hat nun Gelegenheit, sich der Sache anzunehmen, und die Angelegenheit zu klären. Allerdings geht es in diesem Fall nicht um einen Unfall, sondern um ein riskantes Manöver auf der Autobahn.
Wenn Sie also eine Dashcam installieren möchten, können Sie das auch jetzt schon tun. Unklar ist bis jetzt aber immer noch, ob solche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Auf keinen Fall dürfen Sie Dashcam-Aufnahmen im Web publizieren, auf denen Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und kann auf dem Zivilweg eingeklagt werden.
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