Tuesday, November 27, 2012

Der neue EU-Datenschutz betrifft auch die Schweiz

Die EU plant ein neues Datenschutzgesetz, das in etwa zwei Jahren in Kraft treten soll. Schweizer-Unternehmen, die mit Europa Geschäfte machen, müssen sich bewusst sein, dass die neuen Regelungen auch sie betreffen werden.

Die neuen Europäischen Datenschutzbestimmungen sehen
hohe Bussen bei Zuwiderhandlungen vor.
Zwar ist es noch früh, sich mit den neuen EU-Datenschutzbestimmungen auseinanderzusetzen.  Für Firmen, die im Europäischen Raum Geschäfte machen, lohnt es sich aber allemal zu wissen, was auf sie zukommt. Datenschutzfachleute geben dem Gesetzesentwurf vorerst gute Noten.
“Sollten wir uns vor der EU-Bürokratie fürchten oder die Trommel für einen wasserfesten Datenschutz rühren? Unserer Ansicht nach stellen die neuen Bestimmungen einen hervorragenden Kompromiss zwischen den realen Datenschutzanforderungen der Bürger und den praktischen Herausforderungen des Datenmanagements im modernen Unternehmensumfeld dar“, meint zum Beispiel Arne Jacobsen vom Security-Hersteller Varonis Systems in einemBlog-Eintrag auf chip.de.
Computerworld.ch hat in einem aktuellen Artikel eine Fachfrau zu Wort kommen lassen, die über die möglichen Auswirkungen des neuen Europäischen Datenschutzgesetzes auf Schweizer Unternehmen schreibt. Dr. Ursula Widmer ist Anwältin und spezialisiert auf IT-Recht. Zitat aus ihremArtikel:
Für viele Schweizer Unternehmen wird das neue EU-Datenschutzrecht relevant werden. Sie sind daher gut beraten, sich bereits jetzt damit auseinanderzusetzen. […] Wenn es etwa darum geht, Investitionsentscheide zu treffen, zum Beispiel für eine neue Unternehmens-Website und die Ausgestaltung von darin implementierten Bestell- und Kommunikationsmöglichkeiten für Kunden kann es sinnvoll sein, rechtzeitig im Sinne einer künftig realisierbaren Option mögliche Anforderungen des EU-Rechts zu beachten. Gleiches gilt etwa auch beim Aufbau eines CRM-Systems. Werden diese Anforderungen nicht bereits bei Konzeption und Design einer neuen IT-Lösung berücksichtigt und müssen dann nachträglich ein­gebaut werden, kann dies zu erheblichem Mehraufwand führen.
Speziell zu beachten ist auch, dass die geplante Verordnung Vorgaben für die Datenbearbeitung und Ansprüche der betroffenen Per­sonen vorsieht, die das schweizerische Recht (noch) nicht kennt…“
Den ganzen Artikel, mit einer Liste von wichtigen Änderungen am Schluss finden Sie hier.

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