Im EU-Ausland roamen - so billig wie zuhause. Bild PfW |
Im Rahmen der Vereinbarung, die auf die Abschaffung der Roaming-Zuschläge im Jahr 2017 folgt, werden die Verbraucher ihr Mobiltelefon auf Reisen im EU-Ausland weiterhin nutzen können, ohne zusätzliche Gebühren zu den bereits zu Hause gezahlten zu entrichten.
Außerdem
haben sie im Ausland Anspruch auf die gleiche Qualität und Geschwindigkeit der
Mobilfunkverbindung wie im Inland. Die Roaming-Anbieter werden verpflichtet,
die gleiche Roaming-Qualität wie im Inland anzubieten, wenn die gleichen
Bedingungen im Netz des Gastlandes verfügbar sind. Zu diesem Zweck haben die
Abgeordneten eine Bestimmung durchgesetzt, die Praktiken verbietet, die die
Qualität der Roamingdienste verringern – zum Beispiel durch Umschalten der
Verbindung von 4G auf 3G. Reisenden werden ausserdem ohne zusätzliche Gebühren
Zugang zu Notdiensten haben - sei es per Anruf oder per SMS, einschließlich der
Übermittlung von Informationen zum Anruferstandort. Die Betreiber müssen auch
Informationen über die europäische Notrufnummer 112 bereitstellen, wurde
vereinbart.
Die
informelle Vereinbarung muss nun vom Parlament und vom Rat förmlich gebilligt
werden, damit sie in Kraft treten wird. In der Schweiz sind Roaming-Aufschläge
je nach Angebot und Anbieter immer noch möglich. Am 1. Juli dieses Jahres
traten aber auch hier neue Regelungen in Kraft – die sich allerdings nicht mit den
EU-Regeln vergleichen lassen. So sagt Oliver Zadori, vom Vergleichsdienst
dschungelkompass.ch: “Die Roaming-Nutzung kann neu je nach Anbieter günstiger,
aber auch teurer werden.»
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