Pillen vom Web: die Chance, dass sie gefälscht sind, beträgt runde 50 Prozent! |
In der Schweiz und Liechtenstein arbeiteten die zuständige Heilmittelbehörden Swissmedic und Amt für Gesundheit eng mit der Schweizerischen Zollverwaltung und der Post zusammen. Liechtenstein nahm dieses Jahr das erste Mal an einer solchen internationalen Aktion teil, die Schweiz bereits zum fünften Mal. Dabei untersuchten Fachleute rund 750 Pakete, wovon rund die Hälfte (!) illegale Importe darstellten.
Bei den beschlagnahmten Arzneimitteln handelte es sich vor allem um Erektionsförderer, gefolgt von Schlankheitsmitteln, Psychopharmaka und Antibiotika.
Eigentlich ist es ja sonnenklar: Wer im Internet Arzneimittel aus unsicheren Quellen bestellt, geht ein hohes Risiko ein, denn es besteht überhaupt keine Garantie, dass die bestellte Ware tatsächlich den deklarierten Wirkstoff enthält oder die entsprechende Dosierung aufweist. Auch Verunreinigungen sind möglich. Bei Antibiotika besteht zudem nicht nur für den Besteller eine Gefahr, sondern auch für die gesamte Bevölkerung, da durch nicht überwachte Antibiotikatherapien Resistenzen entstehen können.
Swissmedic schätzt, dass pro Jahr ungefähr 100'000 Arzneimittelsendungen in das Zollgebiet der Schweiz importiert werden. Davon ist etwa die Hälfte illegal. Dies kann für die Besteller nicht nur gefährlich, sondern auch strafbar sein.
Die schweizerische Heilmittelbehörde Swissmedic bietet auf ihrer Website zahlreiche vertiefte Informationen zum Thema “Online Medikamente“. Dabei sind auch häufig gestellte Fragen und Antworten. Zum Beispiel:
"Mit welchen finanziellen Konsequenzen muss ich bei einem illegalen Import rechnen?
Wenn die zurückgehaltenen Arzneimittel die Gesundheit gefährden, oder wenn sie aus einer illegalen Quelle stammen, werden sie vernichtet. Sonst können sie an den Absender zurück geschickt werden. In jedem Fall müssen Sie den Aufwand der Behörde bezahlen. Sie müssen im Minimum mit Kosten von Fr. 300.- für die Bearbeitung des Falls rechnen. Wenn Sie mehrmals illegal Arzneimittel in die Schweiz importiert haben, oder wenn der Verdacht besteht, dass Sie damit Handel treiben, kann Swissmedic auch ein Strafverfahren einleiten."
No comments:
Post a Comment