Bilder sind in der digitalen Gesellschaft billig zu haben; dank der immer günstigeren digitalen Bildtechnologie hat heute jeder Anwender die Möglichkeit, qualitativ einwandfreie Bilder zu schiessen und im Web zu publizieren. Professionelle Fotografen müssen sich also etwas Besonderes einfallen lassen, um nicht in dieser Bilderflut unterzugehen. Zum Beispiel einen speziellen Blickwinkel - der allerdings nicht immer nur Freude auslöst.

Allerdings schätzt es nicht jedermann, wenn er von oben fotografiert wird. Zum Beispiel der frühere Formel-1-Star Michael Schumacher, der Klage gegen Wächter eingereicht hat, weil ein Bild seiner Villa am Genfersee auf reportair.ch zu finden war! Und da die Website natürlich auch im Ausland abgerufen werden kann, hat Schumi seine Klage in Deutschland eingereicht. Da sowohl das Fotosujet, als auch der Kläger und der Fotograf in der Schweiz sind, und die Zuständigkeit eines Deutschen Gerichts mit der örtlichen Unabhängigkeit des Internetzugriffs begründet werden müsste, ist der Fall für jeden von Interesse, der im Internet publiziert - sei das nun eine Homepage, ein Bildarchiv oder eine Zeitung. Allerdings stellt sich die Frage, wieso sich Schumi und seine Anwälte die Mühe machen: Wer nämlich auf Google mit den zwei Begriffen 'Schumi Villa' eine Bildersuche unternimmt, findet schon auf der ersten Ergebnisseite 3 Websites mit Bildern der neuen Villa. Wächters Website gehört nicht mal dazu.
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