Wednesday, September 28, 2022

Harsche Kunden-Bewertungen sind erlaubt

Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, hat über die harsche Bewertung eines Käufers auf E-Bay geurteilt. Das Resultat: Auch wenn eine Aussage nicht gerecht oder sogar ausfällig sei, könne man sie nicht als Schmähkritik bezeichnen. Somit sei es erlaubt, hohe Versandgebühren als «Wucher» zu bezeichnen.

Bewertungen müssen nicht unbedingt gerecht sein.
                      Screengrab Ebay                   
Das Urteil wird wahrscheinlich nicht dazu beitragen, die Qualität und die Glaubwürdigkeit der Bewertungen im Internet zu verbessern. Immerhin trägt es ein kleines bisschen zur Meinungsfreiheit bei. Werturteile seien durch die Meinungsfreiheit im Grundgesetz geschützt, entschied das Gericht in Karlsruhe. Auch eine überzogene, ungerechte oder gar ausfällige Kritik mache eine Äusserung für sich genommen noch nicht zur Schmähung. Ausserdem müssten Kunden ihre Kritik nicht begründen.
Was war geschehen?
Ein Käufer hatte über eBay bei einem Unternehmen vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. In seiner Bewertung schrieb er: «Ware gut, Versandkosten Wucher!!»

Das liess der Händler nicht auf sich sitzen. Der Kunde habe die Versandkosten von Anfang an gekannt und das Geschäft dennoch abgeschlossen. Deshalb wollte der Verkäufer den «Wucher-Kommentar» entfernen lassen. Zwei Vorinstanzen hatten einmal für den Verkäufer und einmal für den Käufer entschieden. 
Wer also nach einem Kauf im Internet verärgert ist, kann seine Kritik auch harsch und ungerecht formulieren. Der Verkäufer scheint das akzeptier zu müssen. Allerdings darf es keine sogenannte Schmähkritik sein, die der Herabwürdigung des Verkäufers dient.


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