Das höchste deutsche Gericht, der Bundesgerichtshof, hat über die harsche Bewertung eines Käufers auf E-Bay geurteilt. Das Resultat: Auch wenn eine Aussage nicht gerecht oder sogar ausfällig sei, könne man sie nicht als Schmähkritik bezeichnen. Somit sei es erlaubt, hohe Versandgebühren als «Wucher» zu bezeichnen.
Bewertungen müssen nicht unbedingt gerecht sein. Screengrab Ebay |
Was war geschehen?
Ein Käufer hatte über eBay bei einem Unternehmen vier Gelenkbolzenschellen gekauft. Von den gezahlten 19,26 Euro waren 4,90 Euro Versandkosten. In seiner Bewertung schrieb er: «Ware gut, Versandkosten Wucher!!»
Das
liess der Händler nicht auf sich sitzen. Der Kunde habe die Versandkosten von
Anfang an gekannt und das Geschäft dennoch abgeschlossen. Deshalb wollte der
Verkäufer den «Wucher-Kommentar» entfernen lassen. Zwei Vorinstanzen hatten einmal für den Verkäufer und einmal für den Käufer
entschieden.
Wer also
nach einem Kauf im Internet verärgert ist, kann seine Kritik auch harsch und
ungerecht formulieren. Der Verkäufer scheint das akzeptier zu müssen. Allerdings darf es keine sogenannte Schmähkritik sein, die
der Herabwürdigung des Verkäufers dient.
No comments:
Post a Comment