Wednesday, July 24, 2019

Wie legal ist Ihre Dashcam?

Dashcams, also jene kleinen Kameras, die aus der Frontscheibe eines Autos ständig Aufnahmen machen, die dann auch im Fall eines Unfalls zur Verfügung stehen, sind in der Schweiz nicht so richtig legal. Noch nicht - aber in einem Entscheid zu diesem Thema sollte das Bundesgericht noch dieses Jahr endlich Rechtssicherheit schaffen. An der Zeit wäre es.

Auf Youtube sind Dashcam-Videos sehr beliebt - und es gibt sie trotz
Dartenschutzbedenken auch aus der Schweiz.                  Youtube Screengrab 
Es gibt sie schon lange, die kleinen Kameras an der Auto-Windschutzscheibe, die während der Fahrt ununterbrochen aufzeichnen. Teurere Modelle sind sogar in der Lage, festzustellen, ob das eigene Auto an einem Unfall beteiligt war, damit die entsprechenden Aufzeichnungen nicht versehentlich überschrieben werden. In den meisten Ländern der Welt, gehören Dashcams längst zum Auto-Alltag. In England und Russland zum Beispiel, wird die Haftpflichtversicherung entscheidend billiger, wenn eine Kamera im Auto montiert ist. In der Schweiz ist es, wie so oft, etwas komplizierter. Zusammengefasst dürfen Schweizer Automobilisten davon ausgehen, dass die Installation von Dashcams in Autos grundsätzlich erlaubt ist. Die Sicht des Fahrzeuglenkers darf nicht beeinträchtigt werden, hier gelten die gleichen Regeln wie für Navigationsgeräte oder Smartphones im Auto. Eigentlich klar: Die Dashcam ermöglicht es in den meisten Fällen, die Schuldfrage nach einem Unfall klar zu beantworten. In diesem Sinne sicher eine positive Entwicklung. Aber obwohl auch in der Schweiz die Kameraüberwachung ständig zunimmt, hat sich der Eidgenössische Datenschutzbeauftragte auf die Dashcams eingeschossen und behauptet, dass ihr Einsatz illegal sei:
“Datenschützer Adrian Lobsiger hat zwar Verständnis dafür, dass Dashcam-Aufnahmen bei schwerwiegenden Delikten verwendet werden sollen. Doch die Folge dürfe nicht sein, dass solche Aufnahmen dann auch bei alltäglichen Verkehrsdelikten als Beweismittel verwertet würden. «Das wäre inakzeptabel», sagt er. «Dann wird das datenschutzwidrige Beschaffen im Prinzip salonfähig und dann wird Bürgerüberwachung salonfähig.“ (SF1)
Lobsiger ist also nicht dafür, dass bei sogenannten “alltäglichen Verkehrsdelikten“ auf klare Beweise zugegriffen werden kann - aus Prinzip. Nach dem Motto: Privatsphäre geht vor Recht.
Natürlich ist es der Job des Datenschutzbeauftragten, sich um die Privatspäre der Bürger zu kümmern. Allerdings sieht es nicht so aus, als ob Dashcams die grosse Bedrohung darstellen, wenn es um die allgegenwärtige "Bürgerüberwachung" geht. Diese scheint vielerorts längst salonfähig zu sein. (Die Überwachung fängt schon früh an: Allein in Zürich überwachen mehr als 800 Kameras die Schulhäuser.) 
Das Bundesgericht hat nun Gelegenheit, sich der Sache anzunehmen, und die Angelegenheit zu klären. Allerdings geht es in diesem Fall nicht um einen Unfall, sondern um ein riskantes Manöver auf der Autobahn.
Wenn Sie also eine Dashcam installieren möchten, können Sie das auch jetzt schon tun. Unklar ist bis jetzt aber immer noch, ob solche Aufnahmen vor Gericht als Beweismittel zugelassen werden. Auf keinen Fall dürfen Sie Dashcam-Aufnahmen im Web publizieren, auf denen Personen oder Fahrzeugkennzeichen erkennbar sind. Das verletzt die Persönlichkeitsrechte anderer Personen und kann auf dem Zivilweg eingeklagt werden.

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