Wednesday, March 28, 2012

Persönliche Beratung funktioniert auch im digitalen Zeitalter

Kunden denken nicht in Vertriebskanälen – auch Geschäftskunden nicht. Ähnlich wie im Endkundengeschäft werden auch im B2B-Bereich vor der Kaufentscheidung unterschiedliche Kanäle kombiniert. Auch Geschäftskunden sehen sich ein Produkt gerne mal aus der Nähe an, bevor sie es kaufen. Die Studie „Das Informations- und Kaufverhalten von Geschäftskunden im B2B-Multi-Channel-Vertrieb - Status quo und Parallelen zum B2C-Handel“ beweist, dass Multi-Channel-Käufe auch bei Geschäftskunden auf der Tagesordnung stehen.

Grafik: ECC-Handel
Wie stark der Einfluss der verschiedenen Kanäle im B2B-Geschäft tatsächlich ist, hat das ECC Handel in Zusammenarbeit mit der hybris GmbH auf Basis einer Befragung von1‘047 Unternehmen analysiert.
Die Ergebnisse zeigen: Die Mehrheit der Geschäftskunden sind als Multi-Channel-Käufer unterwegs und informieren sich vor dem Kaufabschluss in einem oder zwei alternativen Kanälen. Das Internet ist dabei Informationsquelle Nummer eins. So haben sich vor dem Kauf im persönlichen Kontakt etwa 72 Prozent und vor der Bestellung über ein Print-Medium 61 Prozent der Kunden online informiert. Suchmaschinen sowie Marken- oder Herstellerwebsites werden dabei am häufigsten zu Rate gezogen. Für den B2B-Bereich spielt der persönliche Kontakt bei der Kaufentscheidung eine besonders wichtige Rolle. Sowohl der Erfolg von Online-Shops als auch die Umsätze über Print-Medien sind eng mit einem vorangegangenen persönlichen Beratungsgespräch, beispielsweise auf Messen, verknüpft. So werden 74,6 Prozent der Umsätze in Online-Shops mit Kunden erzielt, die sich zuvor in einem persönlichen Gespräch informiert haben. Bei Print-Bestellungen macht der persönliche Kontakt sogar 92,5 Prozent des Gesamtumsatzes aus. Auch die Print-Medien selbst dienen als wichtiger Impulsgeber: 36,2 Prozent der Käufer in Online-Shops, haben sich zuvor in Katalogen oder Broschüren über die angebotenen Produkte und Leistungen informiert. Kanalübergreifendes Kaufverhalten ist mittlerweile auch im B2B-Geschäft Realität. Kunden übertragen ihr privates Multi-Channel-Verhalten mehr und mehr in ihren Geschäftsalltag. Anbieter sind hier also gefordert auch für den B2B-Bereich kanalübergreifende Mehrwerte zu schaffen.
Wieso wechseln Kunden den Verkaufskanal? Die Hauptgründe liegen im Wunsch nach Beratung sowie nach dem Sehen oder Anfassen der Produkte - etwa während einer Präsentation. Oder aber man sucht einen besseren Preis und zusätzliche Informationen. Dann kommen Internet oder Katalog zum Zug. 

Monday, March 26, 2012

Das WLAN als Grundbedürfnis

Mobile Geräte haben sich in den letzten Jahren unter den Konsumenten ausgebreitet, wie eine Grippe während der kalten Wintertage. Noch nicht mitgezogen hat diesbezüglich die WLAN-Infrastruktur. Vielerorts wird die Nutzung in Rechnung gestellt – einloggen geht oft nur mit Cash oder Kreditkarte.

Der Flughafen Zürich: Mit der ständigen Modernisierung soll nun auch der
kostenlose Internetzugang für Reisende kommen.                 Bild reportair.ch
Zwei unrühmliche Beispiele kommen einem in den Sinn: Beides sind Flughäfen. Sowohl in LondonHeathrow als auch in Zürich Kloten werden Reisende, die am Laptop vor dem Abflug noch schnell ihre Mails checken wollen, zur Kasse gebeten. Das summiert sich nicht nur ausgabenmässig, sondern ist auch lästig und zudem noch unsicher. Wer hantiert in öffentlichen Netzen schon gerne mit der Kreditkarte!
In weiten Teilen der Welt, unter anderem in Nordamerika und in Asien sieht das ganz anders aus. Da wird der Zugang zum WLAN immer mehr als infrastrukturelles Bedürfnis anerkannt und auch so behandelt. Netzwerke sind sehr oft kostenfrei. Auch in der Schweiz zeigen sich Ansätze zur grösseren Verbreitung des freien Internetzugangs. Die Schweiz bekommt mehr Gratis-Internet, titelt der Tagesanzeiger:
“Die Basler Verkehrsbetriebe lassen ihre Fahrgäste als erster städtischer ÖV-Betreiber kostenlos surfen. Und die Postauto Schweiz AG zieht nach ersten Pilotversuchen eine positive Bilanz: Ab dem 10. April 2012 haben Fahrgäste in den Kantonen St. Gallen, Thurgau, Appenzell Ausserrhoden, Schwyz, Aargau und Wallis kostenfreien Internetzugang. Bis Januar 2013 sollen 70 Prozent der Bus-Flotte mit drahtlosem Internet ausgestattet sein. Daniel Landolf, Leiter Postauto, war dies ein wichtiges Anliegen. «Diese Investition betrachten wir als Dienstleistung, als Standard von morgen.» […]Was in Singapur, Las Vegas, Vancouver, Hongkong, Wien oder Hamburg kostenlos ist, muss am Flughafen Zürich bezahlt werden. Auch dies soll sich nun ändern. «Aufgrund zahlreicher Rückmeldungen der Flughafengäste plant die Betreiberin des Flughafens Zürich, ihre Infrastruktur bis Ende 2012 anzupassen, um ein zeitlich beschränktes, aber kostenloses WLAN im Flughafen anbieten zu können», erklärt Sonja Zöchling, Mediensprecherin des Flughafens Zürich.“
Immerhin!

Friday, March 23, 2012

RIMs BlackBerry verliert das Heimspiel gegen Apples iPhone


Kanada ist die Heimat des BlackBerrys, doch RIM (Research In Motion Ltd.), die eigentlichen Erfinder des Smartphones, verlieren immer mehr Terrain an die Konkurrenz. Nun passiert es auch in Kanada: im letzten Jahr wurden da erstmals weniger BlackBerrys ausgeliefert als iPhones.

Apple ist also auch in Kanada auf der Überholspur, dort, wo sich RIM bisher hervorragend geschlagen hat. Diese Entwicklung scheint all jenen Analysten Recht zu geben, die für RIM höchstens noch einen Nischenmarkt  in der Zukunft sehen.
Die Zahlen, veröffentlicht von Bloomberg und IDC, sprechen für sich: RIM, mit Hauptquartier in Waterloo, Ontario, hat im letzten Jahr in Kanada 2,08 Millionen BlackBerrys verkauft – Apple brachte hier 2,85 Millionen Geräte an die Kunden. Nur ein Jahr vorher, lag RIM noch mit einer halben Million Geräten in Führung. Ein Jahr, nachdem das erste iPhone auf den Markt gekommen war, waren in Kanada noch fünfmal mehr BlackBerrys verkauft worden, als iPhones.
Die neue RIM-Führung scheint diese Entwicklung trotzdem nicht sehr zu beunruhigen:
“Noch im Januar hatte der neue RIM-CEO Thorsten Heins zugegeben, dass RIM im vergangenen Jahr den Faden verloren habe, man sei aber auf dem richtigen Weg. "Haben wir einige Kunden verloren? Ja, das gebe ich zu. Das passiert im High-Tech-Sektor. Wir sind hier nicht beim Plätzchenbacken." Laut New York Times kritisierte er den auf den US-Markt konzentrierten Blick vieler Beobachter. "Wir haben bei RIM einen globalen Fokus", erklärte Heins. "Das sind zwei ziemlich verschiedene Märkte. Im Rest der Welt wächst Blackberry sehr schnell."
Wenn wir bei RIM in der Chefetage sässen, wären wir trotzdem beunruhigt. Die User lieben das iPhone – weil es unschlagbar benutzerfreundlich ist und buchstäblich unzählige Apps zur Verfügung stellt, mit denen sich hervorragend leben und spielen lässt. Das ist ein Vorsprung, denn RIM wohl nicht mehr einholen kann.

Tuesday, March 20, 2012

Mit Vertrauen im Internet einkaufen

Nützliche rechtliche Hinweise und praktische Tipps für den Online-Einkauf: Das bietet der kürzlich vom Bund veröffentlichte virtuelle “Wegweiser Online-Shopping“. Eine gute Sache, denn noch immer gibt es bei vielen Anwendern grosse Unsicherheiten, wenn es um das Einkaufen und besonders um das Bezahlen im Netz geht.

Wegweiser zum sicheren Shopping, zusammengestellt von diversen Bundesstellen unter
der Federführung des Staatssekretariats für Wirtschaft (Seco) und des Eidgenössischen Büros
für Konsumentenfragen (BFK) , in Zusammenarbeit mit Konsumentenorganisationen und
weiteren Partnern. 
Wie beim Kauf im Laden gelten auch beim Onlinekauf für sämtliche Beteiligte Rechte und Pflichten. Der Wegweiser Online-Shopping klärt über die Besonderheiten des Online-Einkaufs auf.
Die auf der Startseite mit “Onlinekauf“, “Geistiges Eigentum“, “Datenschutz“, “Sicherheit“ und “Zollabfertigung“ angeschriebenen Wegweiser geben gewissermassen die Marschrichtung vor. Sie führen nach einem kurzen Einführungstext auf die Webseiten der verschiedenen Bundesstellen, Konsumentenorganisationen und der übrigen Partner mit detaillierten Angaben zu den folgenden Fragen:
  • Worauf ist beim Onlinekauf besonders zu achten?
  • Wie werden Markenfälschungen und Internetfallen erkannt?
  • Worauf muss beim Bezug von Musik, Filmen und Software aus dem Internet geachtet werden?
  • Warum muss der Käufer in der Schweiz Zollgebühren bezahlen, wenn er Waren aus dem Ausland gekauft hat?
  • Wie soll mit vertraulichen Daten umgegangen werden?
  • Wie kann die technische Sicherheit bestmöglich gewahrt werden?

Der Wegweiser Online-Shopping zeigt auf, wie der Benutzer Angebote im Internet sinnvoll und auch verantwortungsbewusst nutzen kann. Dadurch leistet er einen Beitrag zur Verbesserung der Sicherheit und des Vertrauens in den E-Commerce und stärkt das in diesem Bereich bestehende Wachstumspotenzial.
Der Wegweiser ist Bestandteil der Strategie des Bundesrats für eine Informationsgesellschaft in der Schweiz. 

Oldtimers im Internet

Vor gut einem Jahr stellte das Schweizer Startup-Unternehmen Zwischengas AG das gleichnamige Internetportal ins Net, wo eine riesige Menge an Informationen über klassische Automobile angeboten werden. Das Besondere an zwischengas.com: Mehr als 250‘000 Zeitschriftenseiten, die praktisch die ganze Geschichte der Motorisierung abdecken, sind im digitalen Zwischengas-Archiv zu finden. Dazu gehört  neben den Automobil-Revue-Ausgaben (1906-1990) neu auch die ADAC Motorwelt (1903-1990).

Digitale Fundgrube für Auto-Fans: zwischengas.com
Erstmals wird damit eine derart umfangreiche Dokumentation zum Thema Oldtimers online durchsuchbar und lesbar! Das Zeitschriftenarchiv ist aber nur ein Teil von www.zwischengas.com. Die technischen Daten von über 30'000 Fahrzeugen (ab 1947) sind dort zu finden und auch die aktuellen Marktpreise zu über 30'000 Fahrzeugen verschiedenen Alters können abgefragt werden. Informationsperlen wie Fahrzeuganleitungen, historische Fotografien, Verkaufsunterlagen,  und Preislisten, bilden ein Online-Museum, wie es bisher noch nicht existiert hat. Die Inhalte werden verknüpft und können durchsucht werden.
Die Plattform, die gut gemacht und übersichtlich gestaltet ist, richtet sich natürlich vor allem an Leute mit einem Interesse an klassischen Fahrzeugen. Die digitalisierten Zeitungsausgaben lassen zum Beispiel tiefe Einblicke in die Arbeiten der Werbeindustrie vergangener Zeiten zu oder zeigen die historische Meinungsentwicklung zu verkehrspolitischen Fragen auf. Finanziert wird das Oldtimer-Webportal über Abonnementsgebühren von sogenannten Premium-Nutzern, Subskriptionen professioneller Spezialisten und Sponsorenbeiträge.
Bruno von Rotz, CEO und Chefredaktor betont, dass die Entwicklung weitergehen soll. “Wir wollen mehr Multimedia bieten, auch  alte und und sperrige Dokumente verfügbar machen, und alles auf sinnvolle Weise verknüpfen. Unsere Plattform soll für den professionellen Anwender und Spezialisten ein effektives Arbeitsinstrument sein, aber auch dem Amateur und informationshungrigen Oldtimer-Fan Spass machen."

Saturday, March 17, 2012

iPad Round-up

Das Absingen der Lobeshymnen in den Medien hat begonnen, der Hype wird von jenen angetrieben, die darüber berichten  – höchstwahrscheinlich sogar zu Recht. Ich kann es nicht beurteilen, weil ich noch kein neues iPad getestet habe. Immerhin ist es allein schon beeindruckend, dass der Bildschirm des neuen iPad ein schärferes Bild liefert, als eine gedruckte Vorlage.

Mir persönlich macht das iPad schon grammatikalische Schwierigkeiten, bevor ich meine Hände daran legen kann. “Das“ iPad geht mir irgendwie gegen den Strich; rein Gefühlsmässig finde ich, dass “der“ iPad mehr Sinn macht. Aber das iPad ist halt kein Computer mehr, sondern ein Tablet – das Männliche wird durch das Geschlechtslose, abgelöst. Dafür ist es cool, das Gadget. Auch diesbezüglich passt das iPad also hervorragend in unsere Gesellschaft. Kein Wunder, dass sie alle jubeln, die Apple Marketing-Helfer, auch Fachjournalisten genannt,  über dieses neue Produkt, ohne das der progressive Konsument nur schwer existieren kann. Hier also ist der Versuch eines kurzen Round-ups.
Die Bild fasst es kurz und bündig zusammen (wie man es sich vom Boulevard gewohnt ist):
“Scharf, schnell, schön“, titelt das Blatt seine Bildlegende, die auch für einen neuen Porsche stehen könnte.
Beim Spiegel ist man, wie übrigens fast überall, besonders über die Schärfe des neuen Bildschirms begeistert:
“Erstaunliche 2048 x 1536 Pixel lässt Apple seine Zulieferer auf den 9,7-Zoll-Bildschirm des neuen iPad pressen, mehr als jeder Full-HD-Fernseher anzeigt, denn die bieten nur 1920 x 1080 Pixel. Etwa beim aktuellen James-Bond-Film in Full HD: Das Bild ist scharf, sauscharf könnte man sagen. Selbst bei Panorama-Ansichten lassen sich Feinheiten erkennen, die das iPad 2 schlicht verschlucken würde. Bei einer Szene in einer Wüstenlandschaft meine ich, selbst in der Ferne noch einzelne Steine ausmachen zu können. Eindrucksvoll ist auch, wie sich die Darstellung von Schrift verändert hat. Buchstaben werden viel feiner gezeichnet als zuvor. Um zu ergründen, woran das liegt, hole ich eine Lupe hervor, mit der ich einen Text auf dem iPad 2 und dem neuen iPad - das Apple nicht iPad 3 nennen will - vergleiche. Die Erkenntnis: Auf dem iPad 2 sind in der Vergrößerung Treppeneffekte an den Rundungen der Buchstaben erkennbar, die auf dem neuen Bildschirm fehlen (siehe Bilderstrecke). Plötzlich erscheinen mir Buchstaben auf dem iPad 2 ausgefranst und kontrastarm.“
Dem Tester der Süddeutschen gefällt das Gerät auch, wenn es nicht läuft:
“Das Gehäuse ist wie gehabt aus gefrästem und matt poliertem Aluminium mit weich gerundeten Kanten, der Bildschirm aus besonders hartem Glas. In ausgeschaltetem Zustand reflektiert er fast wie ein Spiegel. Ist das neue iPad nicht an, lässt sich der Unterschied zum Vorgängermodell mit bloßem Auge kaum erkennen. Das Neue ist auch nur minimal dicker geraten als das iPad2 (9,4 statt 8,8 Millimeter) und die Kamera auf der Rückseite ist etwas größer.“
“Das hochauflösende Display des aktuellsten iPads setzt neue Maßstäbe und sowohl Prozessor als auch Grafikchip sind schneller als beim Vorgänger, ohne das dies auf Kosten der Akkulaufzeit geht. Der größte Haken am neuen iPad ist wohl die Tatsache, dass der flotte LTE-Datenfunk hierzulande nicht funktioniert. Da es sich dabei allerdings um ein neues Feature handelt, das bisher nicht vermisst wurde und der Netzausbau ohnehin noch zu wünschen übrig lässt, kann man damit leben.“
Heise Online hat das neue iPad durch einen echten Test laufen lassen. Da finden wir denn auch den Ansatz einer Kritik:
“Und dann ist da noch eine Verschlechterung gegenüber dem iPad 2 festzustellen: Das neue wird spürbar wärmer, bei vergleichbarer Belastung um bis zu 5 Grad. Maximal haben wir 36,4 Grad gemessen, das ist noch gut erträglich. Das mag anders aussehen, wenn man im Sommer auf dem Schoß ein anspruchsvolles 3D-Spiel zockt, das die Hardware richtig beansprucht.“
Der Sterntitelt seinen Bericht ohne noble Zurückhaltung:
“So gut ist das neue iPad“, heisst es da. Und damit lässt sich im Groben die gesamte Berichterstattung zusammenfassen. Wer immer noch nicht überzeugt ist, kann natürlich noch viel mehr gute Sachen über das Wunderding lesen. Eine Google-News-Suche (vom 17. März) ergibt Lesestoff für viele Stunden.

Tuesday, March 13, 2012

Online-Shopping: welches Zahlverfahren hätten Sie denn gern?

Mit der weiteren Verbreitung und der Professionalisierung von Online-Shops, hat sich auch zum Thema Zahlungsabwicklung im E-Commerce einiges getan. Eine neue Studie des ECC-Handel zum Thema „Internet-Zahlungsverkehr aus Sicht der Händler“ zeigt: Händler bieten durchschnittlich 5,5 Zahlungsverfahren an – und somit im Schnitt gut ein Verfahren mehr, als noch bei der letzten Erhebung Ende 2009.
Am meisten Zahlverfahren bieten Online-Shops für Endkunden (B2C).
Eine Sättigung des Marktes für Zahlungssysteme ist nicht absehbar. Die für die Studie befragten Händler gaben an, bis Ende des Jahres durchschnittlich zwei bis drei neue Bezahlverfahren einführen zu wollen. Ziel des breiten Angebots ist es vielfach, den Präferenzen der unterschiedlichen Zielgruppen gerecht zu werden und flexibel auf Kundenanforderungen reagieren zu können. Letzteres scheint vor allem für Händler relevant zu sein, die sowohl im B2B- als auch im B2C- Bereich tätig sind. Sie weisen mit sechs angebotenen Verfahren die höchste Bandbreite auf. Reinen B2B- Händlern hingegen genügt mit durchschnittlich drei angebotenen Zahlungsvarianten ein kleineres Portfolio. Obwohl klassische Zahlungsverfahren wie das Vorauszahlen, Nachnahme, Rechnung und Barzahlung bei Abholung nach wie vor dominieren, holen die neueren Internet-Zahlungsverfahren weiter auf und verzeichnen teilweise deutliche Zuwächse. Allen voran ist das PayPal, das wesentliche Marktanteile gewinnen konnte und mit einer Verbreitung von 83,4 Prozent in diesem Jahr hinter Vorkasse auf Platz zwei landet. Auch bei der Art der Zahlungsverfahren zeigen sich Unterschiede zwischen dem Angebot für Geschäfts- und Endkunden. Im B2C-Bereich werden die Bezahlverfahren PayPal, Bezahlung bei Abholung, Nachname und Kreditkarte deutlich häufiger angeboten als im B2B-Bereich. Hier spielt nach wie vor die Rechnung sowie Vorkasse eine grosse Rolle.
Wie diese ECC-Studie zeigt, unterscheidet sich der Online-Handel im deutschsprachigen Raum bezüglich 
Zahlverfahren stark vom Rest der Welt. Vor allem in den USA und Asien sind Kreditkarten klar führend, was die Zahlung von Online-Bestellungen angeht. In den meisten Fällen, werden gar keine anderen Zahlverfahren angeboten. Allerdings zeichnet sich ab, dass die Plastikkarten früher oder später durch mobile Geräte wie Smartphones abgelöst werden könnten.

Monday, March 12, 2012

Googeln ohne Google?


Haben Sie Probleme mit der neuen Datenschutzrichtlinie von Google? Oder damit, dass Google Ihre Suchergebnisse personalisiert? Oder finden Sie generell, dass Google im Net zu gross und zu mächtig geworden ist? Es gibt tatsächlich Alternativen, und die müssen nicht von Microsoft kommen und “Bing“ heissen.

Die Suche mit der Ente: durchaus eine Google-Alternative
Obwohl Suchen im unendlichen Internet von den meistern Usern heute “Googeln“ genannt wird, gibt es auch andere Suchmaschinen – einige davon erleben immer mal wieder einen plötzlichen Aufschwung. Wie zum Beispiel duckduckgo.com, eine amerikanische Suchmaschine, die rasant wächst und immer mehr User anzieht. Was tägliche Suchanfragen betrifft, wurde kürzlich die Millionengrenze überschritten.
Doch was macht DDG so speziell?
Wohl die Tatsache, dass es sich um eine sehr brauchbare Suchmaschine mit äusserst nützlichen Zusatzfunktionen handelt, die einen besonderen Wert auf den Datenschutz der Anwender legt. Zitat aus einem Artikel von golem.de:
“Duck Duck Go wertet etwa Daten von Wikipedia und anderen vertrauenswürdigen Sites aus, um strukturierte Ergebnisse anzuzeigen. Die Suche nach Union Square Ventures kann als Beispiel dienen: Eine kurze Erklärung der Firma, ein Wikipedia-Link, ein Link zur offiziellen Site, und ein Link zu einem Verzeichnis von Venture-Capital-Firmen auf Duck Duck Go werden angezeigt. Im rechten Sidebar werden Vorschläge gemacht, welche Suchbegriffe hinzufügt werden können, um die Suchergebnisse zu verbessern […] Das Besondere an Duck Duck Go sind die sogenannten !Bangs. Mit ihnen ist es möglich, direkt in Duck Duck Go die internen Suchfunktionen von Websites oder auch andere Suchmaschinen zu benutzen. Mit !youtube oder !yt wird der Nutzer beispielsweise direkt von Duck Duck Go auf die Youtube-Ergebnisseite weitergeleitet. Mit !g lässt sich von Duck Duck Go auch einfach auf die Ergebnisse von Google umschwenken.“
Was den Persönlichkeitsschutz betrifft, kennt com-magazin.de die Details:
  • "DuckDuckGo übermittelt keine Informationen an Websites, wenn Sie auf einen Link im Suchergebnis klicken (Search Leakage). Die Adresse wird so umgeleitet, dass der Betreiber der Website nicht erfährt, von welcher Suchmaschine Sie kommen und auch nicht, über welchen Suchbegriff Sie die Seite gefunden haben.
  • Die Suchmaschine DuckDuckGo zeichnet keine Suchverläufe auf (Search History). Anders als bei Google lässt sich daher ihr Suchverhalten nicht analysieren.
  • DuckDuckGo speichert keine Informationen wie IP-Adresse oder den verwendeten Browser in einer Logdatei.
  • Standardmäßig werden keine Cookies gespeichert. Nur wenn Sie die Einstellungen für die Suchmaschine ändern, legt DuckDuckGo ein unverschlüsseltes Cookie ab. Diese enthält dann aber nur Informationen wie „de-de“ für die eingestellte Sprache. Alternativ lässt sich DuckDuckGo auch über eine Browsererweiterung aufrufen und dann über Parameter in der URL steuern. Dann sind gar keine Cookies nötig."

Neue Regeln für Ihr Online-Shop


Am 1. April wird das revidierte Bundesgesetz gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG) in Kraft gesetzt. Das hat Folgen für alle Online-Anbieter von Dienstleistungen oder Waren. Wer sich nicht an die neuen Bestimmungen für den elektronischen Geschäftsverkehr hält, muss mit rechtlichen Konsequenzen rechnen.

Weil sich in der Schweiz in den letzten Jahren irreführende und missbräuchliche Geschäftsmethoden verbreitet hätten, sei eine Gesetzesanpassung notwendig geworden, teilt der Bund mit. Mit der Änderung des UWG habe das Parlament die Grundlagen für einen besseren Schutz gegen unlautere Geschäftsmethoden geschaffen.
Die Änderungen betreffen auch den Internethandel. Neu werden an den geschäftlichen Auftritt im Internet gewisse Informationspflichten geknüpft. So ist es beispielsweise für Anbieter unabdingbar, ihre Identität offenzulegen. Zitat aus dem KMU-Update derSwisscom:
“Wer im elektronischen Geschäftsverkehr Waren, Werke oder Leistungen anbietet, muss ab 1. April 2012 klare und vollständige Angaben über seine Identität und seine Kontaktadresse machen.Der Kunde soll die Möglichkeit erhalten, den Anbieter direkt und einfach zu kontaktieren. Auf der Webseite sollten deshalb E-Mail-Adresse, Name, Adresse sowie Telefonnummer der Firma bzw. des Anbieters angegeben werden. Idealerweise werden diese Angaben oder der Link darauf in der Fusszeile der Webseite platziert.“
Das ist nicht die einzige Änderung im UWG. Neu wird es auch obligatorisch, Kontaktmöglichkeiten mit dem Kundendienst anzugeben und eine über das Internet getätigte Bestellung umgehend zu bestätigen.
Bei der Rechtsdurchsetzung wird der Bund künftig stärker einbezogen als bisher. Neu wird er gegen unlautere Geschäftspraktiken, die Kollektivinteressen gefährden oder verletzen, mittels Straf- oder Zivilklage intervenieren können.
In einem Artikel zum Thema auf inno-swiss.com, erklärt der Rechtsanwalt Martin Steiger die Änderungen. Er kommt zu folgendem Schluss:
“Die meisten professionellen schweizerischen Online-Shops und sonstigen E-Commerce-Anbieter erfüllen die oben aufgeführten Vorgaben bereits heute. Es empfiehlt sich dennoch, aufgrund der kommenden UWG-Revision die Einhaltung der neuen ausdrücklichen Vorgaben zu überprüfen und die Gelegenheit für Verbesserungen zu nutzen. E-Commerce-Anbieter, die die Vorgaben noch nicht erfüllen, müssen ihre Websites oder Apps anpassen um nicht unlauter zu handeln.“ 

Dass die Gesetzgebung keinen totalen Schutz vor Online-Betrug bieten kann, wissen inzwischen die meisten Konsumenten. Trotzdem kann es nicht schaden, sich wieder mal über die sicheren und unsicheren Verhaltensweisenzu informieren. Das untenstehende Video (von Toshiba) macht das recht gut! 

Tuesday, March 6, 2012

Wie wertvoll sind Social-Media-Marken?

Facebook, YouTube und Twitter sind die wertvollsten Social Media Brands. Das ist das Ergebnis einer Schweizer Studie, die zum ersten Mal den Markenwert von derartigen Social Networks unter die Lupe nahm. Asien ist dabei stark im Kommen. Drei Chinesische Networks schafften es unter die ersten zehn.
  
Die Markenbewertung kommt zu einem Zeitpunkt, wo sich die globalen Investoren auf den kommenden Börsengang des Branchenleaders Facebook freuen und zeigt, dass Facebook durchaus nicht das einzige Network mit Potential ist.  Die Markenbewertungsfirma BV4 hat das Ranking zusammen mit der HWZ Fachstelle Social Media Management erstellt. Facebook führt das Ranking mit einem geschätzten Markenwert von 29,115 Mrd. USD klar an, gefolgt von YouTube mit 18,099 Mrd. USD und Twitter mit 13,309 Mrd. USD. Das in der westlichen Welt weniger bekannte Netzwerk Qzone aus China belegt mit 11,237 Mrd. USD den Platz vier. Die dreissig wertvollsten Brands haben zusammen einen Markenwert von 125 Mrd. USD.
Die wertvollsten Marken werden also immer noch von sozialen Netzwerken aus den USA dominiert, wobei diese mit einem Gesamtmarkenwert von 82 Mrd. USD den Löwenanteil ausmachen. Unter den Top Ten befinden sich wenig überraschend auch drei soziale Netzwerke aus China: Nach Qzone auf Platz vier erscheinen Sina Weibo auf dem fünften und Tencent Weibo auf dem achten Rang. Diese Platzierungen verdanken sie hauptsächlich einer überproportionalen Entwicklung der Internet-Userzahlen in China. Zu den Exoten gehören sicherlich auch die beiden Facebook-Kopien VKontakte aus Russland und Renren aus China auf den Plätzen elf und zwölf, welche diese Ränge dank starken User-Statistiken eingenommen haben.
Den detaillierten Report "The Most Valuable Social Media Brands 2012" der HWZ und BV4 ist hier kostenlosen abrufbar.


Saturday, March 3, 2012

Google und der Datenschutz

Die Wellen haben in den letzten Wochen recht hoch geschlagen: Als Google seine neuen Datenschutzrichtlinien ankündigte, gab es viele Proteste. Für die meisten Anwender blieben aber Fragen offen. Was kann man als einzelner User schon gegen die Sammelwut des Internetriesen ausrichten? 

Jetzt mal ehrlich: Nachdem die Medien jetzt wochenlang über die neuen Google-Datenschutzrichtlinienberichtet und Datenschutzspezialisten weltweit ihre Stirn in Sorgenfalten gelegt haben, wissen Sie, um was es eigentlich geht? Haben Sie etwa sogar die umfangreiche neue Datenschutzerklärung von Google durchgelesen?
Wohl kaum. Eine nicht repräsentative Umfrage unter unseren Bekannten hat ergeben, dass sich quasi niemand näher mit dem Thema befasst hat – nicht etwa, weil Datenschutz und Privatsphäre nicht interessieren, sondern eher, weil das Thema zu kompliziert ist. Kein Wunder: die neuen Bestimmungen von Google, bei denen es grundsätzlich darum geht, Userdaten von verschiedensten Diensten zusammenzuführen und auszuwerten, sind nicht immer sehr erhellend. Eines kommt aber immerhin heraus: Google sammelt Infos an allen digitalen Ecken und Enden. Zitat aus der GoogleDatenschutzerklärung:

“Wir erheben Informationen auf zwei Arten:
• Daten, die Sie uns mitteilen: Zur Nutzung vieler Google-Dienste müssen Sie beispielsweise zunächst ein Google-Konto erstellen. Hierfür werden wir Sie nach personenbezogenen Daten wie Ihrem Namen, Ihrer E-Mail-Adresse, Ihrer Telefon- oder Kreditkartennummer fragen. [...]
• Informationen, die wir aufgrund Ihrer Nutzung unserer Dienste erhalten: Wir erfassen möglicherweise Informationen über die von Ihnen genutzten Dienste und die Art und Weise, wie Sie diese nutzen, beispielsweise wenn Sie eine Website besuchen, auf der unsere Werbedienste verwendet werden oder wenn Sie unsere Werbung und unsere Inhalte ansehen und damit interagieren. Derartige Informationen beinhalten:
Gerätebezogene Informationen
Wir erfassen möglicherweise gerätespezifische Informationen (beispielsweise das von Ihnen verwendete Hardware-Modell, die Version des Betriebssystems, eindeutige Gerätekennungen und Informationen über mobile Netzwerke, einschließlich Ihrer Telefonnummer). Google verknüpft Ihre Gerätekennungen oder Telefonnummer gegebenenfalls mit Ihrem Google-Konto.
Protokolldaten
Wenn Sie unsere Dienste nutzen oder von Google bereitgestellte Inhalte aufrufen, erfassen und speichern wir bestimmte Daten gegebenenfalls in Serverprotokollen. Diese Protokolle können Folgendes enthalten:
Einzelheiten zu der Art und Weise, wie Sie unsere Dienste genutzt haben, beispielsweise Ihre Suchanfragen.
Telefonieprotokollinformationen wie Ihre Telefonnummer, Anrufernummer, Weiterleitungsnummern, Datum und Uhrzeit von Anrufen, Dauer von Anrufen, SMS-Routing-Informationen und Art der Anrufe.
IP-Adresse.
Daten zu Geräteereignissen wie Abstürze, Systemaktivität, Hardware-Einstellungen, Browser-Typ, Browser-Sprache, Datum und Uhrzeit Ihrer Anfrage und Referral-URL.
Cookies, über die Ihr Browser oder Ihr Google-Konto eindeutig identifiziert werden können. […]“

Trotzdem muss man sich als User nicht völlig machtlos vorkommen, wenn einem diese Sammelwut stört. Es gibt verschiedene Methoden, sich dagegen zu wehren. Die Brachialmethode besteht darin, keine Google Dienste mehr zu nutzen – adieu Gmail, Blogger, Chrome, Youtube und natürlich Google-Suchdienst. Ein nicht minder brachialer Ausweg bestünde darin, nur noch “privat“ zu surfen; d.h. die anonymisierenden Funktionen im Browser zu benutzen, wenn immer ein Google-Dienst benutzt wird.
Doch es gibt auch noch weniger extreme Mittel, die Privatsphäre zu schützen. DieSüddeutsche Zeitung erklärt das Vorgehen:

- Webprotokoll deaktivieren: Über die Nutzung seiner Suchmaschine führt Google ein sogenanntes Webprotokoll, um Suchergebnisse und Werbeanzeigen zu personalisieren. Diese sogenannte History sollten Nutzer unter http://google.com/history löschen und deaktivieren [...]
- Dashboard kontrollieren und nutzen: Google bietet unter http://google.com/dashboard eine Steuerzentrale für das Konto. In dem sogenannten Dashboard sieht man für jeden Dienst aufgelistet, welche Informationen wie persönliche Daten, Kontakte, Konversationen oder Protokolle Google gespeichert hat und kann diese auch löschen oder ändern. Über das Dashboard lassen sich auch das Google-Konto mit allen Diensten oder einzelne Dienste löschen.
-  YouTube-Verlauf löschen: Google speichert auch, welche Videos die Nutzer bei der Unternehmenstochter YouTube suchen oder anschauen. Die EFF rät, auch das zu unterbinden. Dazu muss man sich auf der YouTube-Seite einloggen oder über das Dashboard dorthin gehen und auf "Video-Manager" klicken. Danach gilt es, unter Verlauf auf "Gesamten Verlauf löschen" und "Pause viewing history" zu klicken. Danach muss man unter Suchverlauf auf "Gesamten Suchverlauf löschen" und "Suchverlauf aussetzen" klicken.
- Vor dem Surfen abmelden: Wer die Google-Suchmaschine nutzt, sollte nach Möglichkeit nicht gleichzeitig bei seinem Google-Konto angemeldet sein. Auch um YouTube nutzen zu können, muss man nicht eingeloggt sein.

Im Übrigen gilt: Lassen Sie sich nicht Bockshorn jagen. Am Ende sind Sie es, die bestimmen, welche Informationen Sie dem Internet überlassen!