Sunday, June 26, 2022

Mehr Datenschutz beim Fliegen - aber nicht viel mehr

Auch die EU ist eine Datenkrake – wenn sie nicht von den Gerichten gebremst wird. Das ist nun auch mit dem EU-Regelwerk über die Weitergabe von EU-Passagierdaten geschehen. Fluggesellschaften müssen ab sofort keine Passagierdaten mehr an Länder der Europäischen Union weitergeben, zumindest nicht bei Flügen innerhalb der Mitgliedstaaten, entschied das oberste Gericht der EU am Dienstag. Datenschutz-Experten hätten allerdings weitergehende Einschränkungen erwartet. 

Der Europäische Gerichtshof bremst das Sammeln von Daten über Flupassagiere -
aber nur ein bisschen.   Bild Wikimedia Commons

Das Urteil bestimmt, dass die Mitgliedstaaten die Übermittlung von Daten für den innereuropäischen Reiseverkehr nur dann anordnen können, wenn eine reale Bedrohung durch Terroranschläge besteht. Die Richter stellten ferner fest, dass die PNR-Richtlinie unbestreitbar schwerwiegende Eingriffe in die Privatsphäre und die Datenschutzrechte der EU mit sich gebracht habe. Die Richter sahen jedoch trotzdem davon ab, das Regelwerk vollständig zu kippen.

 In derMitteilung zum Urteil heisst es:

"Das Gericht kommt zu dem Schluss, dass die in der Richtlinie vorgesehene Übermittlung, Verarbeitung und Speicherung von Fluggastdatensätzen als auf das zur Bekämpfung von terroristischen Straftaten und schwerer Kriminalität unbedingt erforderliche Maß beschränkt angesehen werden kann, sofern die in der Richtlinie vorgesehenen Befugnisse restriktiv ausgelegt werden."

 Etwa 62 Länder weltweit, darunter auch die Länder der Europäischen Union, haben Stellen eingerichtet, die diese Informationen über Fluggäste verarbeiten.

Fluggastdatensätze (PNR) werden verwendet, um Terroristen oder Personen zu identifizieren, die in illegale Geschäfte verwickelt sind. Dadurch können die Polizeibeamten detaillierte Informationen über die Reisebewegungen der Passagiere erhalten und auch Muster für polizeiliche Ermittlungen erkennen.

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