Monday, January 10, 2022

Auch Tote haben Online-Accounts

Es ist kein Thema – bis es dann eben zu einem Thema wird: Wenn jemand stirbt muss auch der digitale Nachlass geregelt werden. Da geht es dann darum, Social Media Accounts still zu legen oder Netflix Accounts zu kündigen. Was kann man tun, um sich diesbezüglich abzusichern?

Wer mal dabei ist, bleibt meistens dabei. Nach dem Tod müssen sich Andere um die Annullierung
von Accounts kümmern.         Bild pixabay

"Facebook, Google und der Tod", titelt die Stiftung Warentest ihren Beitrag zu diesem Thema, mit dem sich die meisten Menschen wohl nur sehr ungern befassen. Warentest ist (wie immer) sehr umfassend und beschreibt im Detail, was zu tun ist – für den potentiellen Erblasser sowie für die Erben, welche den Nachlass regeln müssen, wenn es dann soweit ist. Einen wichtigen Tipp, den die Experten von Warentest geben:

“Häufig hilft es schon, wenn Internetnutzer ihre Zugangsdaten – also E-Mail-Adressen, Nutzernamen und Pass­wörter – für Angehörige, Erben oder andere Personen auflisten und sicher hinterlegen. Im Fall des Falles kommen diese dann leicht an den Schrift­verkehr heran und können Nutzer­konten meist ohne großen Aufwand auflösen. Wichtig ist das vor allem bei kosten­pflichtigen Diensten und Abos, die der Erbe schnell kündigen können sollte...“

Es gibt im Internet natürlich, wie fast zu jedem Thema, zahlreiche Artikel über die digitale Nachlassverwaltung. Im Spiegel hat Jörg Breithut die Fleissarbeit geleistet und umfangreiche Informationen zusammengetragen,  die im Falle eines Falles helfen sollen. Was die Social Media Accounts betrifft gibt es mehr oder weniger klar Regeln, allerdings mit bürokratischen Hürden. Zitat aus dem Spiegel:

“Die großen Anbieter haben vorgesorgt für den Fall, dass eine Nutzerin oder ein Nutzer stirbt. Im sozialen Netzwerk Facebook etwa kann man zu Lebzeiten festlegen, dass der Account nach dem Tod dauerhaft gelöscht wird. Außerdem lässt sich ein Nachlasskontakt aus der Freundesliste bestimmen, der im Todesfall den Account verwalten kann. Diese Person kann das Konto in einen Gedenkzustand versetzen, damit vor dem Namen des Verstorbenen der Zusatz in «Erinnerung an» erscheint. Außerdem darf die Person eine Statusmeldung zur Gedenkfeier platzieren und das Profilbild ändern. Wurde kein Nachlassverwalter erstellt, bleibt nur der Weg über das Kontaktformular. 
Bei Instagram wird das Konto auf Wunsch eingefroren oder komplett gelöscht. Bei Twitter gibt es noch weniger Optionen. Hinterbliebene können Twitter lediglich darum bitten, dass der Account entfernt wird. Twitter verlangt dazu «Informationen zur verstorbenen Person, eine Kopie deines Personalausweises und eine Kopie der Sterbeurkunde der verstorbenen Person".

Viele Social Media Accounts bleiben uverändert bestehen, wenn der Eigentümer stirbt. Unternehmen wie Facebook, die immer wieder mit ihren Userzahlen werben, haben da wahrscheinlich gar nichts dagegen.


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