Tuesday, October 16, 2012

Social Media im Unternehmen: Was man darf - und was nicht

Immer mehr Unternehmen entscheiden sich, Mitarbeitern klare Regeln zur Kommunikation im Social Web an die Hand zu geben. In den Jahren 2010 und 2011 wurden jeweils mehr als doppelt so viele Richtlinien über den Umgang mit dem Web 2.0 veröffentlicht als noch 2009. Ausschnitt Medienbeobachtung hat 55 öffentlich verfügbare Social Media-Guidelines auf der Basis einer klassischen Inhaltsanalyse untersucht.

Aus der Ausschnitt-Studie: Gewisse Phrasen wiederholen sich in
verschiedenen Richtlinien - wohl aus gutem Grund.
Die Ergebnisse der Studie hat das Unternehmen zusammengestellt und veröffentlicht.Dabei  handelt es sich um interessantenStoff, der, nach dem Motto, wie machen es die Anderen? geradezu zum Vergleichen auffordert. (Hier kann zum Beispiel die Richtlinie des Schweizer Radio und Fernsehens eingesehen werden).
In Social Media ist Berufliches und Privates schwer trennbar. Unternehmen sehen sich deshalb zunehmend gezwungen und gut beraten, den Umgang mit sozialen Netzwerken in Bezug auf das Arbeitsumfeld zu regeln und Tipps im Umgang mit solchen Plattformen zu geben. Trotz der großen Unterschiede lassen sich einige Ergebnisse wie folgt zusammenfassen:
  • Die Mehrheit der untersuchten Social-Media-Richtlinien stammt von grossen internationalen Konzernen. Etwa die Hälfte von ihnen stammt aus Industrie, Handel und der IT-Branche.
  • Unternehmen wünschen sich Angestellte, die im Social Web "ehrlich", "authentisch", "respektvoll", "höflich" und "transparent" auftreten. Häufig fordern Firmen zudem ihre Mitarbeiter dazu auf, ihren "gesunden Menschenverstand" einzusetzen.
  • 53% der Unternehmen nutzen Social Media-Guidelines nicht nur, um Rahmenbedingungen für die Kommunikation in Social Media festzulegen, sondern auch, um eindeutige Inhaltsempfehlungen zu geben.
  • Arbeitgeber fordern Verbindlichkeit. Fast zwei Drittel aller von Ausschnitt Medienbeobachtung untersuchten Social-Media-Richtlinien sind für Mitarbeiter bindend.
  • 62% der Arbeitgeber bitten um Identifikation der Arbeitnehmer im Netz.
  • Ein Drittel aller Arbeitgeber droht bei Nichtbeachtung der Social-Media-Richtlinien mit Konsequenzen. Diese können von der Löschung der Beiträge bis hin zur Kündigung des Arbeitsverhältnisses reichen.
  • Zwei Drittel der Unternehmen wollen, dass ihre Guidelines intern bleiben.
Scheinbar gibt es nur wenige Unternehmen, die ihren Mitarbeitern den Besuch von Social-Media-Sites erschweren oder verbieten. Dazu meint die Ausschnitt-Studie:
Nur in 5% aller Guidelines werden kon­krete Angaben bezüglich der Nutzungsdauer von Social Media während der Arbeitszeit gemacht. Ein Viertel der Unternehmen erlaubt Angestellten, ihre Zeit im Web nach eigenem Ermessen festzulegen. Passend dazu kam die Universität Kopenhagen im Juni 2011 zu dem Schluss, dass es kontra­produktiv sei, Mitarbeitern das Surfen im Netz zu verbieten; ein kurzer Aufenthalt im Social Web zwischen zwei Arbeitsschritten könne sogar leis­tungssteigernd wirken.“
Die in der Studie erkennbaren Trends und Tendenzen sollen den PR-und Marketing-Verantwortlichen beim Verfassen eigener Social-Media-Richtlinien helfen. Sie bieten unter anderem eine Übersicht zur inhaltlichen Ausgestaltung der Guidelines, zur Haltung der Unternehmen gegenüber Social Media und zu den Handlungsspielräumen der Mitarbeiter.

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